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Medien: Rügen wegen Sebnitz: Vor Presserat sind "Bild" und "taz" gleich

Der Deutsche Presserat hat die "Bild-Zeitung", die "Berliner Morgenpost" und die "tageszeitung" für ihre Berichterstattung über den 1997 in Sebnitz angeblich von Neonazis getöteten Jungen Joseph Kantelberg-Abdulla gerügt. Außerdem wurden Beschwerden gegen zwei weitere Tageszeitungen als begründet erachtet, wie der Presserat am Mittwoch in Bonn mitteilte.

Der Deutsche Presserat hat die "Bild-Zeitung", die "Berliner Morgenpost" und die "tageszeitung" für ihre Berichterstattung über den 1997 in Sebnitz angeblich von Neonazis getöteten Jungen Joseph Kantelberg-Abdulla gerügt. Außerdem wurden Beschwerden gegen zwei weitere Tageszeitungen als begründet erachtet, wie der Presserat am Mittwoch in Bonn mitteilte.

In allen drei Fällen kritisierte der Presserat insbesondere die Aufmachung der Artikel in den Überschriften. Sie hätten jeden Zweifel am Tathergang ausgeschlossen und somit die Grenze zwischen zulässiger Verdachtsberichterstattung und unzulässiger Tatsachenbehauptung überschritten.

Gerügt wurde außerdem das Hamburger Nachrichtenmagazin "Stern", das in einem Bericht über den Mord an einer Ärztin sowohl ein Porträtfoto des Opfers als auch die Leiche als Fotografie gezeigt hatte. Damit seien Privatleben und Intimsphäre der Menschen nicht geachtet worden.

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