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Ventilwächter werden am Autoreifen angebracht und mit einem Schloss gesichert. Wer trotzdem losfährt, muss mit einem platten Reifen rechnen.

© dpa

Rundfunkbeitrag: Wer nicht zahlt, dem droht ein platter Reifen

Wer den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt, muss mit Zwangsvollstreckung rechnen – und platten Reifen.

Ventilwächter werden die leuchtend gelben Stöpsel genannt, wer sie an seinem Autoreifen findet, sollte besser nicht losfahren – denn sonst droht nach rund 600 Metern ein platter Reifen. Immer häufiger müssen Ventilwächter oder andere Vollstreckungsmethoden von Kommunen eingesetzt werden, um im Auftrag der Landesrundfunkanstalten gegen säumige Beitragszahler vorzugehen. Denn trotz der Umstellung von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr auf einen Beitrag pro Haushalt versuchen weiterhin viele Menschen in Deutschland, sich um die Zahlung der monatlich 17,50 Euro zu drücken.

891 000 Mal mussten die Rundfunkanstalten im vergangenen Jahr bei den zuständigen Vollstreckungsbehörden um Amtshilfe bitten – ein Anstieg von 27 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, was auch mit der Umstellung auf den neuen Beitragsservice zusammenhängt. „Statt 42 Millionen Beitragskonten haben wir jetzt 44,5 Millionen", sagt Christian Greuel, Sprecher des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Der mit Schlössern gesicherte Ventilwächter werde aber nicht ohne Vorwarnung angebracht. Wer sich weigert zu zahlen, werde mehrfach angemahnt. Beginnend mit einer Zahlungserinnerung für den Fall, dass der Rundfunkbeitrag nicht rechtzeitig entrichtet wurde. Auf die Zahlungserinnerung würden dann weitere Schreiben wie Beitragsbescheide oder eine Mahnung folgen. „Erst die letzte Stufe des Mahnverfahrens ist das Vollstreckungsersuchen“, sagt Greuel.

Rund 5000 Vollstreckungsersuche durch den RBB in Brandenburg

Wie und von wem die ausstehenden Rundfunkbeiträge vollstreckt werden, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, geregelt jeweils in den Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzen. Die Landesrundfunkanstalten haben darauf keinen Einfluss. In Berlin sind die Finanzämter zuständig, in Brandenburg die Stadtkassen, die jeweils vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) um Vollstreckung gebeten werden, wenn einer der rund drei Millionen beitragspflichtigen Haushalte den Zahlungen nicht nachkommt – wie oft dies passiert, teilt der RBB nicht mit.

Der Städte- und Gemeindebund spricht in Brandenburg von rund 5000 Vollstreckungsersuchen, die es seitens des RBB von Januar bis Juni 2015 gegeben habe. „Wir verzeichnen eine zunehmende Tendenz“, teilt Geschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher mit und warnt: „Den Beitrag nicht zu zahlen, ist kein Kavaliersdelikt“. Der Ventilwächter sei ein gängiges Mittel, um Schuldner zur Zahlung zu verpflichten. Wer kein Auto besitze, werde mit anderen Methoden angemahnt wie etwa einer Kontopfändung. Den Fernseher einzuziehen, sei dagegen keine Alternative. „Nicht nur wegen des höheren Aufwands, sondern auch deshalb, weil heute quasi jeder Computer und jedes Handy ein Empfangsgerät ist“, betont Böttcher.

In Berlin wird die "Parkkralle" eingesetzt

Der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen lagen am Montag keine Zahlen über die Vollstreckungsersuche durch den RBB vor. Generell werde der Ventilwächter aber nicht gegen Schuldner eingesetzt, dafür aber die „Parkkralle“. 2014 sei sie in 1014 Fällen angedroht worden, 18 Mal habe sie angebracht werden müssen – ob und wie viele Schuldner des Beitragsservice darunter waren, sei nicht bekannt.

Der Anteil derer, die das gesamte Mahnverfahren durchlaufen, liege bundesweit im einstelligen Prozentbereich, betont Greuel. Wichtig sei es, sich auf Schreiben des Beitragsservice zu melden und diese nicht zu ignorieren.

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