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Herrlich inkorrekt. Prof. Boerne (Jan Josef Liefers) und Kommissar Thiel (Axel Prahl, re.) im Münsteraner „Tatort“.Foto: WDR

© WDR/Martin Menke

Schadensersatz: In Sachen „Tatort“

Die ARD mahnt den Buchtitel eines kleinen Berliner Verlages ab. Es werde eine besondere Aufmerksamkeit durch die Verwendung der bekannten Krimi-Marke hervorgerufen.

WDR-Intendantensuche, viel Ärger mit dem neuen Rundfunkbeitragsmodell, „Tagesschau“-App – es ist nicht so, dass die ARD in diesen Wochen in eigener Sache unterbeschäftigt wäre. Dennoch hat sie genug Zeit gefunden, sich mit der Frage zu beschäftigen, ob der Titel eines ihrer bekanntesten Formate auf dem kleinen Büchlein eines kleinen Verlages stehen darf. Der Reihe nach. Der Bertz + Fischer Verlag gibt seit längerem eine Buchreihe heraus, die sich mit der Krimi-Reihe „Tatort“ beschäftigt. Über eine Anwaltskanzlei hat die ARD dem Verlag nun untersagt, den Reihentitel „Ermittlungen in Sachen Tatort“ weiterhin zu benutzen, da „eine solche Verwendung die Marken- und Titelrechte“ der ARD verletze. Zur Begründung heißt es in dem anwaltlichen Schreiben, dass der Reihentitel nicht „notwendig sei“, um den Inhalt der Bücher zu beschreiben, vielmehr werde hierdurch eine besondere Aufmerksamkeit für die beworbene Buchreihe durch die Verwendung des bekannten Titels „Tatort“ hervorgerufen. Der ARD stünden somit „Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche zu“.

Da musste der Berliner Verlag, der auf Bücher zum Thema Film, Fernsehen und Kultur spezialisiert ist, erst mal Luft schnappen. Die ARD könne sich doch freuen über solcherart Werbung, sagt Verlegerin Katrin Fischer. Das finanzielle Risiko eines Prozesses gegen die ARD wird Bertz + Fischer aber nicht eingehen, und somit der Aufforderung nachkommen und die Reihe umbenennen. Zudem wurden die Verantwortlichen der ARD um Mithilfe bei der Findung eines geeigneten Titels für die Reihe gebeten, die den „Tatort“ behandelt, aber ohne Nennung des Gegenstands im Titel auskommen soll. Für den Fall, dass vonseiten der ARD kein überzeugenderer Titelvorschlag komme, will der Verlag die Reihe umbenennen in „Ermittlungen in Sachen jener bekannten Sonntagabend-Krimireihe der ARD, deren markenrechtlich geschützten Titel zu nennen uns an dieser Stelle untersagt wurde.“

Es gebe noch Gespräche, ist von Seiten der ARD-Anwältin zu hören. Man müsse die Marke „Tatort“ schützen. In einer Pressemitteilung spekuliert Bertz + Fischer, dass sich die ARD auch daran stoßen könnte, dass der zweite Band der Buchreihe dem erfolgreichen Münsteraner „Tatort“ einen „zwanghaften Political-In/Correctness-Diskurs und „Altherrenhumor“ zuschreibe.

Dass die ARD in Sachen „Tatort“-Marke wenig Spaß versteht, hat sie schon mal in einem anderen Fall bewiesen. 2010 musste sich die Musikkneipe „Tatort“ in Übach-Palenberg nach 17 Jahren umbenennen. Der WDR argumentierte, einen „Tatort“ darf es nur im Fernsehen geben, aber nicht mehr in Übach-Palenberg. Markus Ehrenberg

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