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Schleichwerbung: Spinat-Alarm bei Fernsehkoch Ralf Zacherl

Produktplatzierungen werden im deutschen TV bislang nur spärlich eingesetzt.

Spinat und Erbsen von Iglo könnten für den Fernsehkoch Ralf Zacherl zum Problem werden. Die zuständige Medienanstalt Berlin-Brandenburg überprüft einen möglichen Verstoß gegen Regeln zur Schleichwerbung in seiner Sendung „Zacherl – Einfach Kochen“, die beim Sender Sixx läuft. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) kritisiert auch bei drei weiteren Privatsendern die Platzierung von Produkten, die in dieser Form nicht erlaubt war. In „Das Supertalent“ auf RTL wurde eine Spielekonsole „zu stark hervorgehoben“.

Für Thomas Fuchs, den Vorsitzenden der ZAK, ist die Produktplatzierung in Zacherls Kochsendung ein „klassischer Schleichwerbungsfall“. Im schlimmsten Fall drohen den betroffenen Sendern Bußgelder, oft sprechen die Medienwächter jedoch nur Ermahnungen aus. Der Ausgang der vier Verfahren ist offen, die Sender müssen noch angehört werden.

Seit einem Jahr gelten neue Regeln zur bezahlten Produktplatzierung im Fernsehen. In den Unterhaltungssendungen, wo dies erlaubt ist, muss jedoch das Wort „Produktplatzierung“ eingeblendet werden. Insgesamt sind diese Regeln einer wissenschaftlichen Studie zufolge fast reibungslos umgesetzt worden. Das Institut für Medienforschung in Göttingen und Köln hat zwischen Herbst 2010 und Frühjahr 2011 5000 Programmstunden ausgewertet. „Bislang gibt es keine flächendeckende Durchdringung mit bezahlten Produktplatzierungen“, sagte der Projektleiter Helmut Volpers. Die redaktionelle Unabhängigkeit der Programme werde nicht beeinträchtigt. Volpers rechnet jedoch für die Zukunft mit einer Zunahme von Produktplatzierungen. Bisher seien diese noch relativ selten, da sich Sender und Produzenten nicht über die Aufteilung der Einnahmen einigen könnten. Bei klassischen Werbeblöcken sind nur die Sender an den Werbegeldern beteiligt.

Es fällt auf, dass mit einer Ausnahme beim ZDF alle bezahlten Produktplatzierungen bei Privatsendern wie Sat 1, ProSieben oder RTL 2 stattfanden. Medienwächter Thomas Fuchs erklärte, Anpassungen der Werberichtlinien seien nicht notwendig. Andreas Maisch

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