zum Hauptinhalt

Medien: Schweigen macht schuldig

US-Journalisten droht Haft wegen Informantenschutz

Die Sache spitzt sich zu. Wer ist stärker – die dritte oder die vierte Gewalt, Justiz oder Medien? In den USA war das brisante Duell am Dienstag in die nächste Runde gegangen. Und wieder lagen am Ende die Vertreter der Pressefreiheit am Boden. Ein Bundesberufungsgericht in Washington urteilte, dass die beiden Top-Journalisten Judith Miller und Matthew Cooper kein Recht auf Aussageverweigerung haben. Sie müssen nun entweder ihre Gesprächspartner in einer höchst delikaten Geheimdienstaffäre preisgeben oder für 18 Monate ins Gefängnis. Miller ist Pulitzer-Preisträgerin der „NewYork Times“, Cooper schreibt fürs „Time“-Magazin über das Weiße Haus.

Der Fall ist von nationaler Bedeutung. Patrick Fitzgerald, ein ehrgeiziger Chefermittler, Ex-Staatsanwalt von Chicago, versucht seit anderthalb Jahren etwas Licht in einen Skandal zu bringen. Wer im Weißen Haus hat, aus Rache an einem Regierungskritiker, die Identität der CIA-Agentin Valerie Plame verraten? Die ist mit Joseph Wilson verheiratet. Und der wiederum konnte belegen, dass Saddam Hussein niemals Uran im Niger kaufen wollte, was George W. Bush in seiner Rede an die Nation im Jahre 2003 behauptet hatte. In einer Kolumne von Robert Novak, die unter anderem am 14. Juli 2003 in der „Washington Post“ erschien, wurde Plame unter Berufung auf zwei Regierungsmitglieder enttarnt. Das ist nach US-Recht verboten und wird mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet.

Miller und Cooper hatten die Sache recherchiert und mehrere vertrauliche Gespräche geführt. Darüber will Fitzgerald Details wissen, was die Journalisten verweigern. Beide kündigten am Dienstag an, sich dem Urteil nicht beugen zu wollen. In einem Akt der Solidarität haben sich 23 führende amerikanische Nachrichtenorganisationen hinter sie gestellt. Sie berufen sich auf ein übergeordnetes öffentliches Interesse. Nur ein umfassender Quellenschutz garantiere, dass Skandale publik gemacht würden. Andernfalls müssten Informanten ständig den Verrat ihrer Identität befürchten. Seit 1961 sind in den USA 25 Journalisten ins Gefängnis gekommen, weil sie sich weigerten, ihre Quellen zu verraten. Die längste Haftstrafe betrug bislang fünfeinhalb Monate.

Gut möglich, dass der Fall Miller/Cooper, der schon durch mehrere Instanzen ging, vor dem Obersten Gericht landet. Denn die Grundsatzfrage, unter welchen Umständen ein Reporter gezwungen werden kann, seine Quelle zu verraten, ist im amerikanischen Bundesrecht nicht abschließend geklärt. Normalerweise hat jeder US-Bürger die Pflicht, über Verbrechen, die er beobachtet hat, Auskunft zu geben. Sonderregelungen gelten für Verwandte, Anwälte, Psychiater, Ärzte und Priester.

Aber auch für Journalisten? In einem Grundsatzurteil hat das Oberste Gericht dies 1972 verneint. Die Verfassung garantiere zwar die Pressefreiheit, sie entbinde aber Journalisten nicht generell von der Aussagepflicht im Falle eines Verbrechens. In den meisten Bundesstaaten indes werden gewisse journalistische Privilegien juristisch akzeptiert. So dürfen Reporter nur dann vor Gericht zitiert werden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, gravierende Verbrechen aufzuklären. Die drei Bundesrichter bekräftigten nun, dass in laufenden Kriminalfällen kein Recht auf Informantenschutz bestehe. „Es gibt kein Privileg, das Recherchematerial schützt“, heißt es in dem Urteil.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false