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Medien: Selbstständige werden dreifach abkassiert

Die meisten Privathaushalte sind von der Internet-Gebühr nicht betroffen, weil sie bereits mindestens ein Radio angemeldet haben. Denn nach dem Vorschlag von ARD und ZDF würde der Internet-PC wie ein Radioempfänger behandelt.

Die meisten Privathaushalte sind von der Internet-Gebühr nicht betroffen, weil sie bereits mindestens ein Radio angemeldet haben. Denn nach dem Vorschlag von ARD und ZDF würde der Internet-PC wie ein Radioempfänger behandelt. Die GEZ-Gebühr für ein Radio beträgt 5,52 Euro im Monat, ein Fernseher wird mit 17,03 Euro abgerechnet.

Für Wohngemeinschaften würde geltent: Auszubildende, Großeltern oder Untermieter, die mit im Haushalt leben, müssen für den Internet-Computer Rundfunkgebühren zahlen, wenn sie kein eigenes Radio angemeldet haben und mehr als den einfachen Sozialhilfesatz verdienen. In WGs ist jeder Besitzer eines Internet-PCs auch „Rundfunkteilnehmer“ und muss die Gebühr zahlen.

Eine Mischnutzung würde es für die diejenigen geben, die ihren privaten Computer oder das Handy auch beruflich einsetzen. Wenn also ein Lehrer seinen PC teilweise zur Unterrichtsvorbereitung benutzt, muss er die Gebühr ab Januar zusätzlich zahlen. Gleiches gilt für Freiberufler, deren Arbeitszimmer sich innerhalb der Wohnung befindet.

Für Unternehmen würde gelten: Kaum ein Betrieb kann sich der Gebühr entziehen, da Steueranmeldungen seit 2005 nur noch elektronisch abgegeben werden können. Pro Betriebsteil fällt die GEZ-Internetgebühr nur einmal an, bei mehreren Filialen muss jedoch auch mehrfach gezahlt werden.

Selbstständige müssten in der Regel gleich drei Mal GEZ-Gebühren zahlen: für den häuslichen Fernseher und das Küchenradio, das Radio im Firmenwagen und für den Firmen-PC. Verfügt ein Betrieb über mehrere Zweigstellen, etwa Büro und Werkstatt oder Filialen, gilt die Gebühr wie bei anderen Unternehmen für jede einzelne Betriebsstätte. Tsp

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