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Medien: Sex, Video und ein Interview Fischer-Prozess: Freispruch für Ex-Reporter der „Bild“

Kaum ist das Urteil ausgesprochen, ist auch schon klar, dass es nicht das letzte Wort in der Sache sein wird. Das Landgericht München hat einen früheren Reporter der „Bild“-Zeitung am Montag von dem Vorwurf freigesprochen, er habe den Schauspieler Ottfried Fischer mit einem Sex-Video zu einem Interview genötigt.

Kaum ist das Urteil ausgesprochen, ist auch schon klar, dass es nicht das letzte Wort in der Sache sein wird. Das Landgericht München hat einen früheren Reporter der „Bild“-Zeitung am Montag von dem Vorwurf freigesprochen, er habe den Schauspieler Ottfried Fischer mit einem Sex-Video zu einem Interview genötigt. Aber weder will Fischer als Nebenkläger seine Niederlage hinnehmen noch akzeptiert die Staatsanwaltschaft den Richterspruch. Als nächste Instanz wird sich daher das Oberlandesgericht und in letzter Instanz wohl das Bundesverfassungsgericht damit befassen müssen, ob der Reporter Fischer nötigte, als er mit dessen Agentin ein Interview absprach und dabei auf das ihm vorliegende Sex-Video verwies.

Die Vorsitzende Richterin Susanne Hemmerich kann darin keine Nötigung erkennen und sieht auch in dem Verhalten des Reporters nichts journalistisch Untypisches. „Der Ankauf des Bildmaterials durch den Angeklagten ist nach Ansicht der Kammer schon deshalb nicht strafbar, da er dessen Inhalt zu dieser Zeit nicht gekannt hatte. Im Übrigen war der Ankauf durch das Grundrecht der Pressefreiheit gedeckt“, entschied sie. Zudem habe der Journalist Fischer nicht in seinem höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt. Das bloße Erwähnen des Bildmaterials in einem Telefongespräch sei nicht strafbar. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. „Ein Bankräuber muss nicht sagen, was passiert, wenn man seinen Forderungen nicht nachkommt“, hatte Staatsanwalt Kai Gräber im Plädoyer angeführt. Das gelte auch für den Angeklagten und seine Anspielung auf den Besitz des Videos, dass Fischer beim Sex mit zwei Prostituierten zeigt.

Mit Genugtuung nahm der frühere Arbeitgeber des Journalisten das Urteil entgegen. „Bild“-Chefredakteur Kai Diekmann sagte: „Bei dem Urteil des Münchner Amtsgerichts handelte es sich um ein krasses Fehlurteil, das nun zu Recht keinen Bestand mehr hat.“ dpa/jbh

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