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Medien: Springer Verlag: Friede ist nicht mit den Enkeln

Friede Springer, Mehrheitsaktionärin des Springer Verlags, hat zum Jahresende den Gesellschaftervertrag der Axel Springer Gesellschaft für Publizistik gekündigt, über die sie ihre Anteile am Konzern hält. Die Sprecherin des Verlags, Edda Fels, bestätigte am Sonntag die Kündigung, von der das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" in seiner jüngsten Ausgabe berichtet hatte.

Friede Springer, Mehrheitsaktionärin des Springer Verlags, hat zum Jahresende den Gesellschaftervertrag der Axel Springer Gesellschaft für Publizistik gekündigt, über die sie ihre Anteile am Konzern hält. Die Sprecherin des Verlags, Edda Fels, bestätigte am Sonntag die Kündigung, von der das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" in seiner jüngsten Ausgabe berichtet hatte.

Es ändere sich jedoch nichts an den Gesellschafteranteilen, die unverändert blieben, sagte Fels. Sie wies damit entsprechende Informationen des "Spiegel" zurück, wonach sich die Witwe des Verlagsgründers bemühe, den zehnprozentigen Anteil an der Gesellschaft zu übernehmen, der von den beiden Springer-Enkeln Ariane und Axel Sven gehalten wird. Friede Springer hält an dem Springer-Verlag die Mehrheit von 50 Prozent plus zehn Aktien.

Man darf vermuten, dass Friede Springer mit der Kündigung des Vertrages eine Änderung der bisher festgeschriebenen Rechte anstrebt. Demnach sollen die Springer-Enkel auf ihren Sitz im Aufsichtsrat des Unternehmens verzichten. Bei der letzten Hauptversamlung im Juni hatte Axel Sven Springer von seinem Vorschlagsrecht überraschend Gebrauch gemacht und sich mit 99 Prozent der Aktionärs-Stimmen in den Aufsichtsrat wählen lassen. Axel Sven Springer folgte damit dem krankheitsbedingt aus dem Gremium ausgeschiedenen Gerd Freihalter, der bislang als Vertreter der Erbengemeinschaft im Aufsichtsrat saß. Ursprünglich war Thomas Heilmann, Chef der Werbeagentur Scholz & Friends, als Nachfolger von Freihalter vorgesehen. Dann aber nahm der Springer-Enkel Sitz und Stimme im Aufsichtsrat. Jetzt zieht Friede Springer nach.

jbh

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