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Medien: Staatsanwälte ermitteln auch gegen „FTD“

Die Hamburger Staatsanwaltschaft bestätigte gestern Tagesspiegel-Informationen, denen zufolge sie auch gegen Timm Krägenow, Politik-Redakteur der „Financial Times Deutschland“ (FTD) Ermittlungen wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Geheimnisverrat eingeleitet hat. In der gleichen Sache ermittelt sie bereits gegen drei Redakteure des Magazins „Stern“, wie gestern berichtet wurde.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft bestätigte gestern Tagesspiegel-Informationen, denen zufolge sie auch gegen Timm Krägenow, Politik-Redakteur der „Financial Times Deutschland“ (FTD) Ermittlungen wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Geheimnisverrat eingeleitet hat. In der gleichen Sache ermittelt sie bereits gegen drei Redakteure des Magazins „Stern“, wie gestern berichtet wurde. Krägenow hatte am 20. September 2006 aus einem vertraulichen Vermerk des Bundeskriminalamtes (BKA) zitiert. Thema seines Artikels war die Beschattung des Deutsch-Libanesen Khaled al Masri durch deutsche Polizisten – nachdem dieser Ende 2003 vom amerikanischen Geheimdienst CIA verschleppt, mehrere Monate lang festgehalten und nach eigenen Angaben gefoltert worden war. Krägenow zitiert im Artikel das BKA mit der Behauptung, al Masri unterhalte „vielfältige Kontakte zu Gefährdern und Beschuldigten aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus“. Er sei daher als „relevante Person“ einzustufen.

„FTD“-Chefredakteur Steffen Klusmann sagte dem Tagesspiegel, die Ermittlungen gegen seinen Redakteur ließen ihn „ganz cool“. Den Vorwurf, durch das Zitieren eines vertraulichen Dokuments, „das uns anonym zugesandt wurde“, das öffentliche Interesse beschädigt zu haben, könne er nicht nachvollziehen. „Im Gegenteil, wir haben im öffentlichen Interesse gehandelt.“ Ähnlich äußerte sich „FTD“-Justiziar Adrian Schimpf, der vor der Veröffentlichung des Artikels im vergangenen Herbst nach eigenen Angaben nicht konsultiert worden war. Er hätte den Artikel „aber sicherlich durchgewunken“. Wenn es möglich sei, dass aufgrund des Paragrafen 353 b des Strafgesetzbuches Journalisten ihnen unverlangt zugesandte Informationen nicht veröffentlichen dürften, „dann können wir in Sachen Pressefreiheit dichtmachen“, kritisierte Schimpf.

Die Ermittlungen gegen den „FTD“-Redakteur und die drei „Stern“-Mitarbeiter gehen auf eine Bitte des BND-Untersuchungsausschusses zurück, der sich mit dem Fall al Masri beschäftigt. Der Ausschuss hatte Bundestagspräsident Norbert Lammert gebeten, die Staatsanwaltschaft darüber zu informieren, dass als geheim eingestufte Angaben an die Öffentlichkeit gelangt seien. flex/meh

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