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Fühlt sich beleidigt: Der türkische Präsident Erdogan.

© dpa

Streit um Böhmermann-Gedicht: Ankläger lassen sich nicht festlegen

Soll Anklage wegen Beleidigung gegen den "Neo Magazin Royale"-Moderator erhoben werden? Die Staatsanwaltschaft ließ das offen.

Die Mainzer Staatsanwaltschaft hat in einem internen Bericht an die Bundesregierung die Frage offen gelassen, ob gegen Jan Böhmermann Anklage wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Erdogan erhoben werden soll.

„Der Bericht kommt nicht zu einer abschließenden rechtlichen Bewertung, sondern zeigt im Wesentlichen nur auf, welche Grundrechte in die strafrechtliche Würdigung einbezogen und abgewogen werden müssen“, sagte die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller.

Zweck des Berichts ist laut den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren, die Regierung umfassend über die Ermittlungen zu informieren und ihr damit eine Grundlage für die Entscheidung über eine sogenannte Ermächtigung zur Strafverfolgung zu verschaffen. Die Regierung hatte sich vor rund einer Woche jedoch für ein Verfahren entschieden, ohne den Bericht abzuwarten. Rechtlich war sie dazu auch nicht verpflichtet.

Das Justizministerium Rheinland-Pfalz hat den Bericht am 18. April erhalten, die vorgesehene Weitergabe an die Bundesregierung aber gestoppt. Das Schreiben sei „nicht weitergeleitet“ worden, da sein Zweck entfallen sei, teilte eine Sprecherin mit.

Laut Mainzer Staatsanwaltschaft wird darin über den Eingang der Strafanzeigen, den Strafantrag Erdogans und die Erhebung eines Mitschnitts der Sendung beim ZDF berichtet; darüber hinaus werde der Wortlaut des „Schmähgedichts“ zitiert und der wesentliche Inhalt des Fernsehbeitrags geschildert, in den das Gedicht eingebettet war.

Staatsanwältin Keller zufolge soll Böhmermann jetzt angehört werden. „Dem Beschuldigten, für den sich bislang kein Verteidiger bestellt hat, ist rechtliches Gehör zu gewähren“. Danach werde voraussichtlich abschließend entschieden, „ob ein hinreichender Tatverdacht besteht“ – wenn nicht weitere Ermittlungen erforderlich würden.

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