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Zu presseähnlich? Das soll das OLG Köln für die „Tagesschau“-App klären.

© dpa

"Tagesschau"-App: Unter verschärfter Beobachtung

Der Streit zwischen Verlegern und ARD über die „Tagesschau“-App geht in eine neue Runde. Das Oberlandesgericht Köln muss erneut entscheiden.

Die juristische Auseinandersetzung zwischen den Zeitungsverlegern und der ARD um die Smartphone-App der „Tagesschau“ geht an diesem Freitag in eine neue Runde. Angestoßen wurde diese im vergangenen Jahr durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), der ein rundfunkfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts Köln (OLG) aufgehoben und das Verfahren mit einigen Auflagen an das OLG zurückverwiesen hatte. Eine Entscheidung wird von der mündlichen Verhandlung am Freitag noch nicht erwartet.

Der BGH hat dem Oberlandesgericht präzise Vorgaben dafür gemacht. Zur Debatte steht die Ausgabe der „Tagesschau“-App vom 15. Juni 2011. Zunächst muss geklärt werden, wie groß der Textanteil ist, der sich nicht auf ARD-Sendungen bezieht. Dann ist zu untersuchen, ob diese Beiträge in ihrer Gesamtheit presseähnlich sind. Das wäre dem BGH zufolge der Fall, „wenn der Text deutlich im Vordergrund steht“.

Solche Angebote untersagt der Rundfunkstaatsvertrag. Die Presseverleger sehen in der App nach wie vor einen unfairen Wettbewerb, da die „Tagesschau“-App mit Gebührengeldern finanziert wird. Unter diesen Umständen hätten die Zeitungsverlage kaum eine Chance, eigene, kostenpflichtige Apps zu entwickeln. Die öffentlich-rechtlichen Sender sehen in der App hingegen nur einen zusätzlichen Verbreitungsweg für die Inhalte der „Tagesschau“-Webseite. Das Landgericht Köln hatte sich im September 2012 der Sichtweise der Verleger angeschlossen, dieses Urteil wurde im Dezember 2013 vom OLG jedoch zugunsten des Senders kassiert.

Der BR gab eine Unterlassungserklärung ab

Die App der „Tagesschau“ ist indes nicht das einzige öffentlich-rechtliche Nachrichtenangebot. So waren elf bayerische Zeitungsverleger gegen den Bayerischen Rundfunk wegen seiner App BR24 vor Gericht gezogen. Der Sender gab im Juni eine Unterlassungserklärung für die vor Gericht behandelte Ausgabe der App vom 29. September 2015 ab, seither enthalte die App deutlich mehr multimediale Inhalte, so der Sender. Auch der Rundfunk Berlin-Brandenburg unterhält mit RBB24 eine vergleichbare App. „Wir beobachten das“, sagte dazu BDZV-Sprecherin Anja Pasquay dem Tagesspiegel.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, welche Aussagekraft eine juristische Entscheidung haben kann, die auf der inhaltlichen Bewertung einer fünf Jahre zurückliegenden Ausgabe einer Nachrichten-App beruht. In der „Tagesschau“-App von diesem Donnerstag wird beinahe jeder Beitrag entweder durch einen Hörfunk- oder TV-Beitrag ergänzt, im Fall der Messerattacke von London sogar durch beides. Zugleich haben sich in den zurückliegenden fünf Jahren auch die Webseiten der Zeitungshäuser verändert und enthalten ebenfalls verstärkt Audio- und Videoinhalte.

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