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Länger als sieben Tage sind „Tatort“-Folgen wie „Der Inder“ mit Richy Müller bereits jetzt auf YouTube abrufbar.

© Tsp

"Tatort" und Youtube: Tote erst nach 20 Uhr

Der „Tatort“ bekommt einen YouTube-Kanal – im Vergleich zur Mediathek bietet er aber kaum Vorteile.

Wer auf YouTube nach dem „Tatort“ sucht, bekommt mehr als 125 000 Treffer angezeigt. Zahlreiche Folgen der ARD-Krimireihe sind auf der Videoplattform von Fans in voller Länge hochgeladen worden, aktuelle Folgen wie „Der Inder“ vom vergangenen Sonntag, aber auch Klassiker wie Götz Georges Einsätze als Schimanski. Im Herbst will die ARD nun einen eigenen YouTube-Kanal für den „Tatort“ starten – und gegen die illegal hochgeladenen Folgen vorgehen.

Ziel sei, „ein verlässliches und von uns gesteuertes Angebot an den Start zu bringen“, teilt ARD-Sprecherin Silvia Maric mit. Vor allem junge Menschen würden immer weniger fernsehen und hätten so auch die Mediatheken nicht im Blick. „Sie bewegen sich mehr in sozialen Medien und auf Videoplattformen. Wir nutzen also YouTube, um mehr Menschen zu erreichen und so auch günstig unsere Inhalte zu verbreiten.“ Dazu werde bei den bisher hochgeladenen „Tatort“-Videos weder auf den Jugendschutz noch auf die Verweildauer Wert gelegt – aber gerade das macht die YouTube-Angebote für die Zuschauer so attraktiv. Die Krimi-Folgen sind hier rund um die Uhr und auch noch Jahre nach der Erstausstrahlung abrufbar.

Längere Verweildauer als sieben Tage

Dagegen wird es beim von der ARD geplanten YouTube-Kanal keinen großen Vorteil im Vergleich zum Angebot in der ARD-Mediathek geben. Auch auf der Videoplattform sollen nur die sonntäglichen Erstausstrahlungen und die Wiederholungen im Ersten wie der Freitags-„Tatort“ zur Verfügung stehen – begrenzt auf sieben Tage und aus Jugendschutzgründen nur von 20 Uhr bis 6 Uhr. Zwar werde eine längere Verweildauer als sieben Tage auch für die Mediatheken derzeit geprüft, doch solange es hier kein Ergebnis gibt, bleibe es bei der zeitlichen Begrenzung.

Einziger Vorteil im Vergleich zur ARD-Mediathek ist, dass die Folgen auf YouTube auch im Ausland abrufbar sind. Das gilt aber auch für die illegal hochgeladenen Folgen. Gegen sie sei die ARD bisher auch deshalb nicht vorgegangen, „weil es kein offizielles Angebot gab“, sagt Maric. Mit dem Start des neuen „Tatort“-Kanals soll es aber zumindest dieselben Videos nicht mehrfach auf YouTube geben. Wie das genau umgesetzt werden soll, sei aber noch nicht geklärt.

Neben dem „Tatort“ sollen künftig auch die Comedy- und Satiresendungen im Ersten einen eigenen YouTube-Kanal bekommen. Die Rechte für die einzelnen Formate müssten aber noch geklärt werden. Große Zusatzkosten würden durch die neuen Angebote nicht entstehen, da die Videos ohnehin produziert und für die Mediatheken bereitgestellt würden. Die möglichen Kommentare unter den Videos würden vom bestehenden Personal mitgepflegt.

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