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Medien: Teurer Spaß

Im Internet kursieren zurzeit Vordrucke, mit denen man angeblich eine Rückerstattung der Rundfunkgebühren bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) einfordern kann. Begründet wird dies mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Augsburg aus dem Jahre 1998, das vom Bundesgerichtshof bestätigt worden sei.

Im Internet kursieren zurzeit Vordrucke, mit denen man angeblich eine Rückerstattung der Rundfunkgebühren bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) einfordern kann. Begründet wird dies mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Augsburg aus dem Jahre 1998, das vom Bundesgerichtshof bestätigt worden sei. Angeblich hätten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in den vergangenen Jahren über eine Milliarde Mark Gewinn erwirtschaftet und Antragsteller könnten nun rückwirkend für 1997 bis 1999 insgesamt 115,08 Mark oder 58,84 Euro zurückerhalten.

Dies ist nicht der erste Scherz auf Kosten der GEZ. Sie erhält seit dem Jahr 1998 immer wieder ähnliche Anfragen, und das ist sehr kostspielig. Teilweise seien Körbe voller Anträge eingegangen, die alle beantwortet werden müssten, was Porto und Arbeitszeit koste– auch die der Antragssteller. Denn es gibt weder ein Oberlandesgericht in Augsburg noch eine Grundlage für die angebliche Rückerstattung. Gegen die Verfasser wurde bislang erfolglos ermittelt. pro

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