zum Hauptinhalt
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen), kurz: ACTA.

© dpa

Update

Umstrittenes ACTA-Vertragswerk: Deutschland wird Urheberrechtsabkommen nicht unterzeichnen

Deutschland wird das internationale Urheberrechtsabkommen ACTA vorerst nicht unterzeichnen. Das Auswärtige Amt habe die bereits erteilte Weisung zur Signierung wieder zurückgezogen.

Von Anna Sauerbrey

Deutschland wird das internationale Urheberrechtsabkommen ACTA vorerst nicht unterzeichnen. Das Auswärtige Amt habe die bereits erteilte Weisung zur Signierung des umstrittenen Vertragswerks wieder zurückgezogen, verlautete am Freitag aus Regierungskreisen.

ACTA, das „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“, ist ein internationales Handelsabkommen, das Produktpiraterie und Urheberrechtsverstöße eindämmen soll. Interesse an einem solchen Abkommen haben vor allem Markenhersteller in westlichen Industrieländern, deren Produkte häufig im asiatischen Raum nachgeahmt werden und dann als billige Alternative auf dem europäischen Markt landen, vom iPhone über Medikamente bis zum Turnschuh.

Die europäische Zollbehörde registrierte an den Außengrenzen der EU im Jahr 2010 80.000 solcher Fälle, eine Verdoppelung im Vergleich zu 2009. Aber auch die Musik-, Film- und Verlagsbranche wünschen sich international ein härteres Vorgehen gegen illegale Downloads und Kopien.

Zwar gibt es bereits internationale Abkommen über den Schutz geistiger Eigentumsrechte im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO), an denen sowohl Industrie- als auch Entwicklungsländer beteiligt sind. Doch unter dem Druck der betroffenen Branchen begannen 22 Länder im Jahr 2008 ein neues Abkommen zu verhandeln, das strengere Regeln schaffen sollte. Vertragspartner sind unter anderem die USA, Japan und die EU. Implizites Ziel ist es, den internationalen Druck auf diejenigen Länder zu erhöhen, in denen Markenprodukte kopiert werden. Am 26. Januar unterzeichneten mehrere europäische Staaten ACTA, Deutschland hat bislang nicht unterschrieben. Das Abkommen soll Anfang des Jahres im europäischen Parlament ratifiziert werden. Die deutsche Regierung will offenbar abwarten, wie diese Abstimmung ausgeht, bevor sie es in den Bundestag einbringt.

Schon in der Verhandlungsphase wurde ACTA stark kritisiert. Befürchtet wird zum einen, dass das Abkommen den Handel mit Nachahmermedikamenten behindern könnte. Viele Entwicklungsländer sind auf die günstigen Generika angewiesen, etwa zur Bekämpfung von Aids, eine Tatsache, für die von der WHO auch Sonderklauseln geschaffen wurden. Solche Medikamente könnten in Zukunft an den Häfen der ACTA-Mitgliedsländer wegen Verstößen gegen Markenrechte abgefangen werden, befürchten Hilfsorganisationen. Kritik kam aber auch aus den Reihen von Netzaktivisten. Sie befürchteten, dass über ACTA Netzsperren wie etwa in Frankreich eingeführt werden könnten. Wer dort mehrfach gegen das Urheberrecht verstößt, etwa durch illegales Herunterladen, dem kann der Internetzugang gesperrt werden. Die Netzaktivisten kritisierten außerdem, dass das Abkommen vorsieht, Internetanbieter wie die Telekom oder O2 stärker in die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen einzubeziehen. Um Verstöße zu erkennen, müssten sie die Inhalte, die sie bislang nur durchleiten, scannen und filtern – aus Sicht der Kritiker wäre die Internetfreiheit bedroht.

Allerdings wurde der nun vorliegende ACTA-Text bereits entschärft. „Vieles, was an Kritik geäußert wird, richtet sich gegen die Entwürfe. Gleichwohl enthält auch der jetzt vorliegende Text noch einige saure Pillen“, sagt Axel Metzger von der Universität Hannover, ein profilierter Experte für geistige Eigentumsrechte, der Mitte vergangenen Jahres gemeinsam mit anderen eine Expertise zu ACTA vorgelegt hat. Netzsperren etwa sind nicht mehr vorgesehen.

Aus Sicht von Metzger würde das Abkommen in anderen Punkten aber sehr wohl Verschärfungen mit sich bringen. So müsste die Bundesrepublik in Zukunft den Zollbeamten mehr Kompetenzen einräumen, auch in nicht eindeutigen Verdachtsfällen Produkte zu beschlagnahmen. „Nicht eindeutige Fälle gehören vor Gericht“, sagt Axel Metzger, der Auswirkungen für Nachahmermedikamente befürchtet. Die stärkere Einbeziehung der Provider in die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen ist inzwischen nur noch als sehr allgemeine Verpflichtung der Mitgliedstaaten vorgesehen, entsprechende Kooperationen zu stärken. „Das Abkommen wird allerdings denen Rückenwind geben, die sich jetzt schon für eine stärkere Haftung der Internetanbieter einsetzen“, sagt Metzger.

(mit dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false