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Alle Tage wieder löst eine Facebook-Party einen Polizeieinsatz aus.

© dpa

Ungebetene Gäste: Die Sache hat ein Häkchen

Soll die Politik Facebook-Partys verbieten? "Schwachsinn", sagt die Piratenpartei. Und sie ist nicht allein.

Wehe, wenn der Klick fehlt. Dann wird die geplante Feier zum Massenauflauf. Anfang Juni hatte eine Jugendliche in Hamburg ihre Party zum 16. Geburtstag über das Online-Netzwerk Facebook versehentlich öffentlich angekündigt – es kamen 1600 ungebetene Gäste. Mitte Juni dasselbe Phänomen in Wuppertal, jeweils waren Dutzende Polizisten im Einsatz.

Jetzt hat die Debatte um eskalierende „Facebook-Partys“ die Politik erreicht. Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) hat sich gegen ein grundsätzliches Verbot ausgesprochen. „Die Gesetze, die wir haben, reichen völlig aus. Mit Verboten kommen wir da nicht weiter“, sagte er am Montag im ARD-„Morgenmagazin“. „In Deutschland denkt auch keiner darüber nach, den Fußball zu verbieten, nur weil es gelegentlich am Rande durch einige Krawallmacher zu Problemen kommt.“ Die Polizei nutze selbst Facebook und bekomme so früh mit, wer zu solchen Massenpartys einlade. „Ich glaube, dass ein Unternehmen wie Facebook selbst daran interessiert ist, nicht mit solchen Partys, die aus dem Ruder laufen, in Verbindung gebracht zu werden und damit diskreditiert zu werden“, sagte Jäger. Es gebe auch eine beschränkte Mithaftung einer solchen Plattform, wenn Schäden entstünden. Am Wochenende hatte sich unter anderem Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) dafür ausgesprochen, solche Partys im Vorweg zu verbieten, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sei. Jäger hatte gesagt, die kommunalen Ordnungsbehörden müssten Facebook-Partys untersagen, wenn es Hinweise auf eine Gefahr für Teilnehmer oder unbeteiligte Dritte gebe.

In der Hauptstadt will die Politik noch abwarten. „In Berlin haben wir dieses Phänomen nicht“, sagte Nicola Rothermel-Paris, Sprecherin von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) dem Tagesspiegel. Dennoch sollte man sich auf Innenminister-Ebene verständigen, „denn die Struktur der Facebook-Seiten ist problematisch, und wir sehen mit Sorge, dass dies zu enormen Schäden und unkontrollierbaren Lagen führen kann.“

Die FDP hält nicht viel von Schünemanns Plänen. „Social media im Internet mit besonderen Verboten begegnen zu wollen, ist weltfremd und nicht zielführend“, teilten die beiden FDP-Bundestagsabgeordneten Burkhardt Müller-Sönksen und Jimmy Schulz in einem gemeinsamen Schreiben mit. Statt eine zusätzliche „Lex Facebook“ zu schaffen, sollten sich die zuständigen Landesbehörden auf die Durchsetzung des bestehenden und ausreichenden Ordnungsrechts konzentrieren. Es gebe weder auf Landes- noch auf Bundesebene gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Sebastian Nerz, Bundesvorsitzender der Piratenpartei, meint „die Forderung eines Verbots von Facebook-Partys ist politischer Aktionismus und völliger Schwachsinn.“ Die Diskussion zeige, dass viele Innenpolitiker die Möglichkeiten und Risiken des Internets nicht verstehen würden. Laut Nerz gehe es den Innenpolitikern, die das Verbot der Facebook-Partys gefordert haben, um öffentliche Feiern von Jugendlichen allgemein. Deshalb befürchtet er Verschärfungen des Versammlungsrechts. „Eine missglückte Einladung in Hamburg wird als Anlass genommen, um eine unselige Verbotsdiskussion zu führen“, sagte Nerz. Er schlägt vor, die Jugendlichen in der Schule besser am Computer auszubilden.

Probleme bereiten einigen Facebook-Nutzern offensichtlich die Grundeinstellungen des sozialen Netzwerks. Veranstaltungseinladungen sind dort grundsätzlich öffentlich. Wer eine Feier privat, sprich für einen definierten Gästekreis ausrichten will, muss ein Häkchen entfernen.

In den sozialen Netzwerken studiVZ, meinVZ und schülerVZ ist es ebenfalls möglich, zu einer Feier einzuladen. Öffentliche Veranstaltungen, die jedes Netzwerkmitglied sieht, können die Nutzer dort nicht erstellen. Eine Sprecherin der VZ-Netzwerke weist darauf hin, dass man auf den VZ-Seiten aktiv anklicken müsse, wenn man wolle, dass die eingeladenen Gäste die Einladung weiterversenden dürfen. Das öffentlich diskutierte Verbot betreffe das Unternehmen nicht.

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