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Urteil: Ex-Sportchef des MDR bleibt Gefängnis erspart

Am Dienstag ist der Prozess gegen den ehemaligen Sportchef des Mitteldeutschen Rundfunks zu Ende gegangen. Wilfried Mohren wurde wegen Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Der frühere Fernsehsportchef des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Wilfried Mohren, ist wegen Bestechlichkeit zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss der 51-Jährige 8250 Euro Geldstrafe zahlen. Das Landgericht Leipzig verurteilte ihn am Dienstag auch wegen Vorteilsannahme, Steuerhinterziehung und Betruges.

Mohren hatte jahrelang am MDR vorbei Geld von Sponsoren kassiert, um bestimmte Sport-Veranstaltungen werbewirksam im Fernsehen zu zeigen. Mohren hatte unter Tränen ein Geständnis abgelegt. Seine Ehefrau wurde wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit zu 6600 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte Mohren insgesamt 19 Fälle von Bestechlichkeit vorgeworfen. Unter anderem berichtete der MDR über ein Hallen-Fußballturnier, mit dessen Sponsor Mohren einen Beratervertrag hatte. Die Wirtschaftsstrafkammer entschied, dass Mohren als Sportchef des öffentlich- rechtlichen MDR als Amtsträger anzusehen sei – und deshalb wegen Bestechlichkeit zu verurteilen war. Der 51-Jährige habe seinem Berufsstand mit seinem Verhalten erheblichen moralischen Schaden zugefügt, sagte der Vorsitzende Richter Carsten Nickel.

Mohren hatte zunächst versucht, die Vorwürfe zu relativieren und zu erklären, dass er als „Sportchef einer nicht sonderlich gemochten Ost-Anstalt“ Sponsoren zum Wohle des Senders akquiriert habe. Nach einer Prozesspause und längerer Beratung mit seinen Anwälten ergänzte Mohren dann das Geständnis. „Die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft erkenne ich als richtig an“, ließ er erklären. Damit macht er den Weg frei für eine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe. Mohren hat sich verpflichtet, den Schaden für den MDR wieder gut zu machen und will 380 000 Euro an den Sender zahlen. (dpa)

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