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Urteil: Klagen gegen Porno-Verbot gescheitert

Jugendschutz im Netz bleibt vorrangig: Auch wenn Internet-Pornos von ausländischen Anbietern in Deutschland massenhaft frei abgerufen werden können – deutsche Anbieter müssen weiter Haftstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen fürchten, wenn sie Filme und Fotos ohne sicheren Altersnachweis ins Netz stellen.

Mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht drei Beschwerden von Porno-Anbietern und Herstellern von Sicherheitssystemen zurück. Pornografie bleibt jugendgefährdend, lautet das Fazit der Richter. Jedenfalls so lange, wie das Gegenteil nicht erwiesen ist. Bis dahin sei es Sache des Gesetzgebers, Verbote auszusprechen oder nicht. Ein Beschwerdeführer will sich jetzt mit seinem Anliegen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wenden.

Hintergrund des Streits ist das Verbot im Strafgesetzbuch, Pornos im Internet ohne Altersnachweis der Kunden zu vertreiben. Die Kläger argumentierten, es sei mittlerweile wissenschaftlich anerkannt, dass Pornokonsum für Minderjährige doch harmlos sei. Es sei zudem unverhältnismäßig, in Deutschland ein Verbot auszusprechen, während die Konsumenten problemlos auf ausländische Angebote ausweichen könnten.

Die Richter betonten jedoch, das Verbot sei gerechtfertigt, weil es den Pornokonsum Jugendlicher wenigstens mindern könnte. Im Übrigen könnten die Kläger ihre Behauptungen zur Harmlosigkeit der Pornos nicht begründen. Der Gesetzgeber sei jedenfalls bis zum Jahr 2003 seiner Pflicht nachgekommen, auf dem Stand der Forschung zu bleiben, als er sich mit einer Gesetzesnovelle zu Sexualstraftaten befasste. Ob dies auch aktuell noch gilt, ließ das Gericht offen. Die Kläger hätten dazu aber nichts Wesentliches vorgetragen. Nach Angaben eines Beschwerdeführers verlagere sich die Branche aufgrund des Verbots vollständig ins Ausland. 

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