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US-Serie "Fringe": Alles "Werbung", oder was?

Wenn es stimmt, dass es keine negative Publicity gibt, dann hat der Privatsender ProSieben alles richtig gemacht. Den Pilotfilm "Fringe – Grenzfälle des FBI" wollten 2,63 Millionen Zuschauer sehen.

Die Einschaltquote entsprach einem Marktanteil von 19,5 Prozent und war damit der Spitzenwert aller Sendungen in diesem Zuschauersegment. Der Durchschnittswert beim Gesamtpublikum lag bei 3,27 Millionen (9,8 Prozent).

Der Privatsender im Verbund der Pro Sieben Sat 1 Media AG hatte das Interesse mit einer bizarren Werbeaktion angeheizt. Nach Angaben von Sendersprecher Christoph Körfer hatte ProSieben von Freitag bis Sonntag in den Werbepausen der Stefan-Raab-Show „Schlag den Star“, der Filme „The Glass House“ und „Extreme Rage“ sowie einer „Simpsons“-Folge sogenannte „Sondernachrichten“ platziert, die allerdings FakeNachrichten, sprich Werbung für die am Montag gestartete US-Serie „Fringe“ war.

Michael Marx, ansonsten Sprecher der Pro-Sieben-Nachrichten „Newstime“, saß in der gewohnten Studiodekoration und sprach in der ersten („Fringe“-)Werbung von einem „ebenso faszinierenden wie auch grausamen Phänomen“: In New York habe eine Frau ein Baby zur Welt gebracht, das innerhalb von Sekunden gealtert sei. Auf dem Monitor hinter dem Sprecher waren Bilder aus der „Fringe“-Folge zu sehen, allerdings nicht als solche gekennzeichnet. Diese Methode wurde noch mehrfach Programmpraxis.

In der Lesart von Sendersprecher Körfer hat ProSieben das Folgende veranstaltet: „Neben klassischen Trailern zum Start der neuen US-Serie ,Fringe‘ hat ProSieben an wenigen ausgewählten Stellen – ganz bewusst abgesetzt in den Trailer-Blöcken – Programm-Ankündigungen eingesetzt, die von Michael Marx moderiert werden. Diese Sendehinweise greifen Inhalte einer Folge auf. Um falsche Interpretationen zu vermeiden, wurde jeder Trailer mit einem expliziten Sendehinweis auf die neue Serie ,Fringe‘ beendet.“ Der behauptete werbliche Charakter ist wahrlich nicht von allen Zuschauern erkannt worden. Susanne Grams, Sprecherin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB), die aufsichtsführende Landesmedienanstalt für ProSieben, sprach „von einer bisher nicht gekannten Zahl von Beschwerden“. Tenor: Man habe sich verschaukelt gefühlt; ein Zeichen dafür, dass in Zeiten von Winnenden die Sensibilität für (katastrophale) Ereignisse deutlich gestiegen ist.

„Fringe“ – deutscher Untertitel übrigens „Grenzfälle des FBI“ avancierte nach Meinung vieler Zuschauer auch zu einem Grenzfall der Werbung für Fernsehen und der Wahrhaftigkeit von Fernsehen. Die MABB wird sich den Vorgang von ProSieben in aller Ausführlichkeit darstellen und dann unter anderem von der Kommission Jugendmedienschutz prüfen lassen.

Wer in den Rundfunkstaatsvertrag schaut, wird einige Vorschriften finden, gegen die ProSieben verstoßen haben könnte. So heißt es in Paragraf 7, Absatz 7: „In der Fernsehwerbung und beim Teleshopping dürfen keine Personen auftreten, die regelmäßig Nachrichtensendungen oder Sendungen zum politischen Zeitgeschehen vorstellen.“ Sollte ProSieben auf die Idee kommen zu behaupten, hier habe es sich nicht um Werbung, sondern tatsächlich um „Sondernachrichten“ gehandelt, lohnt sich in diesem Fall ein Blick in Paragraf 10: „Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen.“ Sie müssten unabhängig und sachlich sein. Nachrichten seien vor ihrer Verbreitung auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.

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