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Bettina Wulff streitet nicht mehr mit Google

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Update

Vergleich noch vor dem Prozesstermin: Bettina Wulff und Google streiten sich nicht mehr

Die Noch-Ehefrau von Ex-Bundespräsident Christian Wulff hatte gegen 43 Wortkombinationen der "Autocomplete-Funktion" der Suchmaschine geklagt. Google hat mittlerweile seine Richtlinien geändert.

Bettina Wulff und der Internetkonzern Google haben ihren Streit über die Kombination des Namens Wulff mit Begriffen aus dem Rotlichtmilieu beigelegt. Man habe sich außergerichtlich geeinigt, teilten Wulffs Anwälte und Google am Donnerstag mit. Die Noch-Ehefrau von Ex-Bundespräsident Christian Wulff hatte vor dem Landgericht Hamburg gegen 43 Wortkombinationen der sogenannten Autocomplete-Funktion der Suchmaschine geklagt.
Bettina Wulff hatte sich bei Google beschwert, weil mit der Eingabe ihres Namens unter anderem die Suchvorschläge „Prostituierte“ und „Escort“ angezeigt wurden.

Google hatte einer Unterlassungserklärung nicht zugestimmt, woraufhin Wulff beim Landgericht Hamburg klagte. Für diesen Freitag war eine mündliche Verhandlung angesetzt, die nun aber nicht mehr stattfindet. Google habe unabhängig vom Rechtsstreit seine Richtlinien geändert, teilte die Kanzlei Schertz Bergmann mit. Bereits seit einiger Zeit seien die beanstandeten Wortkombinationen nicht mehr in der Autocomplete-Funktion der Google-Suche erschienen. „Wir haben unsere Autocomplete-Richtlinien in Bezug auf Beschwerden zu automatischen Vervollständigungen von Personennamen überarbeitet“, sagte Google-Sprecher Klaas Flechsig. Dies sei schon vor einigen Monaten geschehen. „Auf dieser Grundlage haben wir die fraglichen Ergänzungen entfernt.“ Mit den Änderungen sei eine gerichtliche Entscheidung unnötig geworden, teilte Wulffs Anwalt Simon Bergmann mit. Die beanstandeten Wortkombinationen würden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr angezeigt. „Damit konnte Frau Wulff ihre Grundsatzklage wegen der durch die
Autoclomplete-Funktion erfolgten Verbreitung zahlreicher haltloser Gerüchte in der Sache erfolgreich zum Abschluss bringen.“

Der Bundesgerichtshof hatte 2013 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Google mit seinen automatisch vorgeschlagenen Suchbegriffen Persönlichkeitsrechte verletzen könne. Beklagen sich Betroffene bei dem Suchmaschinenbetreiber über automatisch angezeigte Suchvorschläge in Verbindung mit ihrem Namen, könne Google zur Unterlassung verpflichtet sein, entschieden die Richter. Damit müsse Google seine Suchfunktionen je nach Fall anpassen. (mit dpa)

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