zum Hauptinhalt

Medien: Veronica Ferres: Pränatales Bilderverbot

Veronica Ferres wird im Juni Mutter. Und für das Kind soll gelten, was für die Schauspielerin selten gilt: Schutz der Privatsphäre.

Veronica Ferres wird im Juni Mutter. Und für das Kind soll gelten, was für die Schauspielerin selten gilt: Schutz der Privatsphäre. Ferres und ihr Mann, der Werbemanager Martin Krug, wollen diese strikt schützen. Mit dieser Aufgabe hat das Ehepaar eine Münchner Kanzlei betraut. In dem ungewöhnlichen Schritt einer umfassenden Pressemitteilung wurden die Medien darüber informiert. Anwalt Mathias Schwarz weist darauf hin, "dass unsere Mandanten fest entschlossen sind, ihr künftiges Kind nicht zum Gegenstand einer Medienberichterstattung werden zu lassen." Das Kind solle wie ein normales Kind in ausschließlich privatem Umfeld aufwachsen. Damit werde es sich weder um eine absolute noch um eine relative Person der Zeitgeschichte handeln. "Somit ist jede Bildberichterstattung unzulässig", im privaten wie im öffentlichen Raum. Gegen Verstöße oder gegen jede sonstige unzulässige Berichterstattung werde die Kanzlei vorgehen und "nicht nur Unterlassung, sondern auch Schadensersatz geltend machen". Zudem wird betont, dass sich Ferres/Krug nicht deswegen gegen Berichte wehren, weil sie die Bildrechte exklusiv verkauft hätten: "Unsere Mandanten haben alle entsprechenden Veröffentlichungsangebote abgelehnt und werden sie ablehnen."

Christian Schertz, Medienrechtler und Presseanwalt in Berlin, sagte, Ferres und Krug hätten ihren festen Willen zum Schutz der Privatsphäre des zukünftigen Kindes erklärt. Zweitens sei eine "professionelle anwaltschaftliche Vertretung" bekannt gemacht worden. Wer trotzdem das "Kind fotografiert, muss jetzt mit hohen Schadensersatzansprüchen rechnen", sagte Schertz. Die Latte sei höhergelegt.

Der Anwalt nannte die präventive Warnung "eine neue Entwicklung". Prominente hätten erfahren müssen, dass "das Presserecht im Nachhinein ein stumpfes Schwert ist". Nicht zu übersehen sei auch die Entführungsgefahr nach Bild-Veröffentlichungen. Günther Jauch, Harald Schmidt und Herbert Grönemeyer hätten durch Vorab-Verbote eine Berichterstattung über ihre Kinder verhindern können.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false