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Video on demand: Wo guckst du?

Das Aus von Kino.to ließ Verleiher aufatmen – schon sind neue Internet-Plattformen am Start, die im Verdacht stehen, Urheberrechte zu verletzen.

Die Freude war nicht von langer Dauer: „Die kurze Zeit zwischen der Schließung von kino.to und dem Start der Nachfolgeseite kinox.to hat die positiven Effekte zunichtegemacht“, sagte Matthias Zinecker vom Internetverleih Videobuster dem Tagesspiegel. Zur Erinnerung: Im Juni hatten deutsche Strafverfolgungsbehörden die illegale Internet-Plattform kino.to für den Abruf von Filmen und Serien geschlossen, 13 Personen wurden verhaftet. Kino.to stand zuvor für die millionenfache Verletzung von Urheberrechten. Nach der Schließung, so Zinecker, habe der Verleih eine Steigerung des Geschäfts um bis zu 30 Prozent wahrgenommen.

Die Schilderung deckt sich mit den Zahlen, die gerade von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) bekannt gegeben wurden. So hatten die Marktbeobachter von Media Control in der Juni-Woche nach der Schließung von kino.to erstmals in diesem Jahr einen Zuwachs bei den Verleihvorgängen bei den Videotheken gegenüber dem Vorjahr verbucht. Insgesamt lagen die Juni-Zahlen um 18 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Am 12. Juli ging dann allerdings kinoX.to online. In der Folge rutschten die Verleihzahlen der Videotheken wieder ins Minus – und haben sich laut GVU seither nicht wieder erholt.

Für die legalen Anbieter ist es ein ungleicher Wettbewerb. „Die illegalen Angebote sind nicht nur kostenlos zu haben, sie sind auch früher im Netz verfügbar, weit vor dem offiziellen Start der Abruf-Angebote“, beklagt sich Zinecker. Die Branche hofft vor allem auf ein größeres Unrechtsbewusstsein bei den Verbrauchern. „Hierfür wird es jedoch erforderlich sein, dass illegale Plattformen durch die zuständigen Behörden schnell und abschreckungswirksam zerschlagen werden, und die Schließung von kino.to kein Einzelfall bleibt“, fordert Zinecker.

Dabei haben sich für die legalen Video-on-demand-Anbieter wie Maxdome die Ausgangsvoraussetzungen zuletzt deutlich verbessert. Mit der neuesten Fernseher-Generation, den sogenannten Smart-TVs, lassen sich die offiziellen Mediatheken und kommerziellen Internetportale direkt ansteuern. Statt auf einem Computer im Arbeitszimmer oder auf einem Laptop lassen sich die Filme und Serien dann bequem in voller Flach-TV-Größe vom Sofa aus genießen. Mit LG und Samsung hat Maxdome bereits entsprechende Kooperationen geschlossen, weitere Deals mit Philips und Panasonic wurden angekündigt.

Die Sperrung von kino.to hat für Heiko Zysk, der bei der Maxdome-Mutter ProSiebenSat1 für die Medienpolitik zuständig ist, gezeigt, dass auch gegen virtuelles Verbrechen vorgegangen werden kann, wenn Ermittlungs- beziehungsweise Strafverfolgungsbehörden mit Rechteinhabern und Internet-Providern zusammenarbeiten, um solche Strukturen zu durchbrechen. Aber auch auf die werbungtreibenden Unternehmen müsse eingewirkt werden, die illegalen Plattformen nicht durch ihr Verhalten zu unterstützen. „Einen nachhaltigeren Erfolg versprechen wir uns daraus, legale Alternativen für den Nutzer so zu gestalten, dass er diese den illegalen Plattformen vorzieht.“ Wichtig wäre zudem, dass die Produzenten ihre Inhalte möglichst schnell für eine Auswertung zur Verfügung stellen, um damit einem Abruf der Inhalte auf den illegalen Plattformen zuvorzukommen.

Wenn man der Portale nicht anders habhaft werden kann, sollten die Internet-Provider Anfragen der Nutzer nicht mehr zu den illegalen Seiten weiterleiten, fordert die GVU. Zudem verweist deren Geschäftsführer Matthias Leonardy auf die nicht abschließend geklärte Rechtslage bei der Nutzung von illegalen Streams. Es geht um die Frage, ob die temporäre Speicherung der Streams im Arbeitsspeicher – durch etwaige ahnungslose Nutzer – ein Urheberrechtsverstoß ist. „Dies führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei den Verbrauchern. Eine legislative Klärung ist notwendig.“Kurt Sagatz

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