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Medien: Viele Experten und noch mehr Meinungen Debatte: Ist mediale Meinungsmacht messbar?

Ein Gremium mit dem sperrigen Namen Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) ist in Deutschland dafür zuständig, zu verhindern, dass Medienunternehmen durch Fernsehaktivitäten unakzeptabel hohe Meinungsmacht erlangen. Der Paragraf 26 im Rundfunkstaatsvertrag soll klären, ab wann vorherrschende Meinungsmacht vorliegt.

Ein Gremium mit dem sperrigen Namen Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) ist in Deutschland dafür zuständig, zu verhindern, dass Medienunternehmen durch Fernsehaktivitäten unakzeptabel hohe Meinungsmacht erlangen. Der Paragraf 26 im Rundfunkstaatsvertrag soll klären, ab wann vorherrschende Meinungsmacht vorliegt. Das Problem: Keiner weiß, was er wirklich bedeutet und wie er anzuwenden ist. Mittlerweile ist das Problem akut: Mit der Übernahme der ProSiebenSat1Media AG durch die Axel Springer AG steht erstmals ein Fall zur Entscheidung, bei dem dieser Paragraf anzuwenden ist.

Darin steht: Erreichen die Sender eines Unternehmens 30 Prozent Zuschaueranteil, wird unzulässige Meinungsmacht vermutet. Gleiches gilt bei 25 Prozent, falls das Unternehmen auf einem medienrelevanten verwandten Markt eine vorherrschende Stellung hat oder in der Betrachtung aller Medienaktivitäten ein Meinungseinfluss ausgeübt wird, der einem Zuschaueranteil von 30 Prozent entspricht. Doch: Wie soll das berechnet werden?

Dies diskutierten am Montag in Potsdam Medienrechtler und Medienwissenschaftler. Weder kamen sie überein, was ein medienrelevanter verwandter Markt ist und wie man dort ausgeübten Meinungseinfluss im Verhältnis zu dem im Fernsehen messen soll, noch war klar, ob diese Schwellenwerte von 30 oder 25 Prozent als fixe Werte anzusehen sind oder nur der Orientierung dienen. Strittig war auch, ob der Paragraf meint, die KEK habe einen Ermessensspielraum, so dass sie auch aktiv werden könne, wenn die Zuschaueranteile geringer sind als 25 Prozent.

Hätte sie diesen Spielraum nicht, gäbe es keinen Grund, die Übernahme der Fernsehgruppe durch Springer zu untersagen – auch wenn Springer mit „Bild“ den Markt der Boulevardblätter fast allein beherrscht. Die Sender von ProSiebenSat1 erreichen addiert nur 22,1 Prozent.

Nach fünf Stunden Diskussion stand fest: Sollte die KEK das Springer-Vorhaben mit der Begründung untersagen, es entstünde eine zu große Meinungsmacht, dürfte sie Schwierigkeiten haben, dies mit validen Berechnungen zu begründen. usi

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