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Vor dem OLG Düsseldorf gescheitert: Völlig offen

Dringend gesucht: eine Online-Videothek für alle Sender und jeden Nutzer. Das Kartellamt darf die VoD-Plattform „Amazonas“ der Privatsender verbieten.

Die Emanzipation der Zuschauer schreitet voran. Das Publikum will unverändert fernsehen, mehr denn je aber den Zeitpunkt der TV-Nutzung selbst bestimmen. Die Mediatheken von ARD und ZDF erreichen in den olympischen Tagen immer neue Rekorde bei den Zugriffszahlen. Schon vor London 2012 hatten öffentlich-rechtliche wie kommerzielle Anstalten den grassierenden Wunsch nach zeitversetztem, individuellem Fernsehen anerkannt, ja gefüttert. Jeder Sender, jede Sendergruppe hat eine Mediathek, eine Video-on-Demand-Plattform. Die Vielfalt der Angebote trifft auf die Verwirrung der potenziellen Nutzer.

Pro Sieben Sat 1 und RTL wollten diese Perspektive auflösen, die an vergangene Streitigkeiten bei der Videotechnik-Norm oder bei Blu-ray-Disc/HD-DVD/VMD erinnert. Sie kreierten das Projekt einer gemeinsamen VoD-Plattform mit dem Arbeitstitel „Amazonas“. Darauf sollten die Zuschauer verpasste Sendungen nachträglich ansehen können. „Amazonas“ sollte kostenlos, aber werbefinanziert und offen für andere, also auch für die öffentlich-rechtliche Konkurrenz sein.

Jetzt ist das Gemeinschaftsunternehmen ein zweites Mal gescheitert. Im Frühjahr 2011 hatte das Bundeskartellamt ein Verbot ausgesprochen, dagegen hatten Pro Sieben Sat 1 und RTL beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde eingelegt. Umsonst, das Gericht gab dem Bundeskartellamt mit Urteil vom Mittwoch recht. Die Richter schlossen sich der Auffassung der Behörde an, dass die Plattform die beherrschende Stellung von RTL und Pro Sieben Sat 1 auf dem Markt für TV-Werbung verstärken würde.

Auf dem rund vier Milliarden Euro schweren deutschen Fernsehwerbemarkt würden beide Unternehmen zusammen über einen Marktanteil von mehr als 80 Prozent verfügen. Zwar liege ihr Marktanteil bei den gesehenen Videos im Internet insgesamt nur bei etwa fünf Prozent, aber die Rückwirkung auf den Fernsehwerbemarkt sei entscheidend, befand nun das Gericht. „Das bestehende Duopol wird verstärkt. Wir halten das im Ergebnis für zutreffend“, hatte der Vorsitzende Richter Jürgen Kühnen bei einer mündlichen Verhandlung im April gesagt.

Beide TV-Sendergruppen äußerten ihr Unverständnis für das Urteil. „Wir halten die geplante Plattform nach wie vor für wettbewerbsrechtlich unbedenklich“, erklärte die Mediengruppe RTL Deutschland. Es sei auch eine Entscheidung gegen die deutsche Medienwirtschaft, sagte ein Sprecher von Pro Sieben Sat 1. „Denn ausländische Konzerne werden nicht mehr lange zögern, diesen Markt aufzurollen.“ Das Bundeskartellamt wertete die Entscheidung als wichtiges Signal für den Wettbewerbsschutz im Bereich der neuen Medien.

Ein Signal auch für „Germany’s Gold“, das Gegenstück der Öffentlich-Rechtlichen zu „Amazonas“. Jenes – ebenso für alle Anbieter offene – Videoportal mit dem Arbeitstitel „Germany’s Gold“ (und Sitz in Berlin) soll frühestens Ende des Jahres seinen Betrieb aufnehmen. Dahinter stehen 17 Partner, unter anderem die Bavaria, ZDF Enterprises, Beta Film, Ziegler Film, MME, Brainpool, Telepool und die WDR Mediagroup. Der endgültige Name des Abrufportals steht noch nicht fest. Er soll erst bekannt werden, wenn das Kartellamt dem Projekt seine „endgültige Prüfung und Freigabe“ erteilt hat, hieß es zuletzt immer. Ziel dieser Plattform ist es nach eigener Darstellung, im Archiv 60 Jahre deutsche Fernsehgeschichte und nationale wie internationale Kinoerfolge verfügbar zu machen. Dazu gehören Fernsehproduktionen wie Dokumentationen, Ratgebersendungen, TV-Movies, Serien, Kinder- und Jugendprogramme, Unterhaltungsshows sowie Spielfilme. Die Plattform soll sich sowohl durch Abrufentgelte als auch durch Werbung finanzieren.

Das gerichtlich bestätigte Verbot von „Amazonas“ durch das Bundeskartellamt wird seinen Einfluss auf „Germany’s Gold“ haben. Sollte es auch. Der VoD-Nutzer will sich nicht um verschiedene Sender-Plattformen kümmern, er will Inhalte sehen. Auf einfachem Wege abrufbar über eine Internetadresse. Deshalb müsste es auch im Interesse von „Germany’s Gold“ sein, dass RTL und Pro Sieben Sat 1 mit ins Boot kommen. Wenn es überhaupt ein gemeinsames Boot gibt. Der jüngste Gerichtsbescheid in Sachen „Amazonas“ sei nicht präjudizierend für die etwaige Freigabe von „Germany’s Gold“, sagte eine Kartellamtssprecherin am Mittwoch. Der Ausgang dieser Prüfung sei „noch völlig offen“.

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