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Vor Gericht: Im Netzwerk verheddert

Facebook wirft dem deutschen Konkurrenten StudiVZ Urheberrechtsverletzungen vor. Jetzt fand die erste mündliche Verhandlung vorm Landgericht Köln statt.

Im Plagiatsverfahren zwischen den Social Networks Facebook und Studi VZ, das seit November 2008 beim Landgericht Köln anhängt, fand nun die erste mündliche Verhandlung statt. Der Vorsitzende Richter der Kölner Wettbewerbskammer, Heinz Georg Schwitanski, schlug am Dienstag vor, die Prozessbeteiligten sollten sich nach Möglichkeit außergerichtlich auf die Beauftragung eines Gutachters einigen. Dieser solle durch einen Vergleich der Quellcodes der Kontrahenten feststellen, ob und was kopiert worden ist. Können sich die Konkurrenten nicht einigen, will das Gericht Mitte Juni eine Entscheidung fällen.

Das 2004 von Mark Zuckerberg gegründete US-Netzwerk Facebook wirft Studi VZ vor, mit Logo, Funktionen und Diensten geistiges Eigentum von Facebook kopiert zu haben. Darüber hinaus solle sich Studi VZ Zugang zum Facebook-Computersystem verschafft haben, um dort an Daten wie unter anderem den Quellcode zu gelangen. Von der StudiVZ-Gruppe wird dies bestritten. „Wir sehen der aktuellen Verhandlung gelassen entgegen, da wir die Vorwürfe für haltlos halten“, erwiderte Markus Berger-de Léon, Vorstandschef von Studi VZ. Facebook hat weltweit mehr als 200 Millionen Nutzer, in Deutschland sollen es mehr als zwei Millionen sein. Das 2005 gegründete Studentennetzwerk Studi VZ sowie die beiden Schwesternetzwerke Schueler VZ und Mein VZ kommen nach eigenen Angaben auf 14 Millionen registrierte Mitglieder. Die StudiVZ-Gruppe gehört wie der Tagesspiegel und die „Zeit“ zur Stuttgarter Verlagsgruppe von Holtzbrinck.

Facebook-Chef Mark Zuckerberg stand nach einem Bericht des Online- Dienstes heise.de selbst schon einmal unter dem Verdacht, „das Facebook-Konzept von Kommilitonen geklaut zu haben“. Durch einen Vergleich habe er den Vorwurf aus der Welt schaffen können, schreibt der Dienst, zu dessen Verlag unter anderem die renommierte Computerzeitschrift „c’t“ gehört. Nach Informationen von heise.de zahlte Facebook 65 Millionen US-Dollar für die Beilegung des Rechtsstreits.

Bereits im Juli 2008 hatte Facebook in den USA Klage gegen Wettbewerber Studi VZ eingereicht. Wie nun in Deutschland wirft das US-Unternehmen Studi VZ vor, Idee und Umsetzung in weiten Teilen abgekupfert zu haben. Das US-Urheberrechtsverfahren wird am 1. Mai fortgesetzt. Kurt Sagatz

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