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Wetter-Mann: Jörg Kachelmann bleibt weiter in Untersuchungshaft

Der Fernsehmoderator Jörg Kachelmann kommt vorerst nicht frei. Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hat nun beantragt, seinen Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls zu verwerfen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe will Fernsehmoderator Jörg Kachelmann weiterhin in Untersuchungshaft sitzen sehen. Sie hält ihn ebenso wie das Landgericht Mannheim für dringend verdächtig, dass er seine frühere Freundin vergewaltigt haben soll. Kachelmann bestreitet die Vorwürfe. Die Strafverfolger beantragten deshalb beim Oberlandesgericht Karlsruhe, Kachelmanns Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls als „unbegründet zu verwerfen“, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe folgt in ihrer Begründung der Argumentation des Landgerichts Mannheim. Nach Ansicht dieser Instanz sind die Aussagen der Ex-Freundin zu ihrer mutmaßlichen Vergewaltigung „nach Aktenlage“ glaubhaft. Dies gelte auch mit Blick auf die rechtsmedizinischen Untersuchungen und das aussagepsychologische Gutachten. Das OLG Karlsruhe als nächst höhere Instanz wird einer Sprecherin zufolge über den Antrag auf Haftentlassung erst entscheiden können, wenn dazu eine von Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock angekündigte Stellungnahme eingegangen ist. Der Anwalt wolle sie bis spätestens 19. Juli vorlegen. Der OLG-Senat könne nach Eingang der Stellungnahme dann vermutlich zeitnah über den Antrag auf Haftentlassung befinden, da alle anderen Akten des Falles inzwischen eingegangen seien, sagte die Sprecherin.

Unabhängig davon ist offen, ob und wann sich Kachelmann wegen des Vergewaltigungsvorwurfs vor dem Landgericht Mannheim verantworten muss. Das Gericht hat noch nicht beschlossen, ob es das Hauptverfahren eröffnet. Eine Entscheidung darüber könnte in der kommenden Woche fallen.

Der 51-jährige Wettermoderator soll sich Anfang Februar an seiner langjährigen Freundin vergangen haben. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte Mitte Mai Anklage gegen Kachelmann wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall sowie gefährlicher Körperverletzung erhoben. jbh

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