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Medien: Wohin mit dem Kabel?

Fernseher, DVD-Player, Notebooks einrichten – immer mehr Händler bieten Zusatzpakete an

„Alle Kabel sind doch drin, das Ding muss jetzt funktionieren!“ Wer kennt diesen Augenblick der Verzweiflung nicht: Flugs den schicken neuen Flachbild-Fernseher aufgestellt und auf den Startknopf gedrückt. Und es passiert…nichts! Oder das: Das Wochenende steht an, und die Lieblings-TV-Serie soll aufgenommen werden. Also, schnell den neugekauften Festplattenrekorder an die Heimkino-Anlage angeschlossen, und, was ist? Nichts rührt sich! Was also tun? Das Gerät einpacken und zum Händler zurückbringen? Das ist beim Plasma-Fernseher mit 80- Zoll-Größe nicht nur ein Transport-Problem. Die Hotline des Herstellers anrufen oder einen Technik-Notdienst kommen lassen? Ob bei Installation von Neugeräten, Gerätedefekten oder Rechte-Fragen – Folgendes sollte man wissen.

HILFE BEI DER INSTALLATION

Die Zeiten, in denen es sich der Handel leisten konnte, dem Kunden das neue Fernsehgerät einfach in die Hand zu drücken, sind vorbei. Immer mehr Händler bieten Service-Pakete beim Kauf eines Neugerätes an. Die Bandbreite reicht von der bloßen Lieferung des Gerätes bis zur Erstinstallation inklusive Einweisung in die Technik. Das Ganze muss nicht teuer sein, sagt Jürgen Nadler von der Stiftung Warentest: „Ein Vor-Ort-Service mit Aufstellung und Erst-Installation ist schon für eine Pauschale von 25 Euro zu haben, manchmal sogar inklusive Abholung und Entsorgung des Altgerätes“. Thomas Braschoss, Saturn-Fachverkäufer am Alexanderplatz: „Der Kunde bleibt bei der Installation nicht allein, wir bieten einen Vor-Ort-Service an, der bei Problemen mit dem Aufstellen von Flachbildfernsehern zum Kunden nach Hause kommt.“ Je nachdem, ob es sich um einen Einstellungs- oder Gerätefehler handelt, untersucht der Techniker das Gerät oder informiert den Hersteller, der einen Mitarbeiter vorbeischickt. Der Service gilt allerdings nur für Artikel, bei denen es dem Kunden nicht zuzumuten ist, sie selbst zum Händler zurückzubringen. Für DVD-Player heißt das: selber tragen! Außerdem sei dieser kostenfreie Vor- Ort-Service eine freiwillige Leistung, die im Regelfall für 14 Tage ab Kaufdatum gilt. Weniger Service gibt es bei Conrad Elektronik. Wünscht man sich eine Gerätelieferung, oder möchte man sich den Fernseher von einem Fachmann einrichten lassen, erhält man die Nummer einer Fremdfirma, die zwischen 30 und 60 Euro verlangt. Bei Karstadt liefert der Kundendienst TV-Geräte, DVD-Spieler oder Video- und Festplattenrekorder grundsätzlich kostenlos innerhalb von drei Tagen zum Kunden. Eine Aufstellung und Installation bzw. eine persönliche Einweisung kostet pauschal 30 Euro.

WAS TUN BEI GERÄTEMÄNGELN?

Grundsätzlich sollte sich der Kunde immer zuerst an den Händler wenden, wo er das Gerät gekauft hat. Falls der Verkäufer versuchen sollte, eine Reklamation zurückzuweisen und statt dessen auf den Hersteller verweist, sollte dies der Kunde auf keinen Fall akzeptieren. Susanne Nowarra von der Verbraucherzentrale Berlin: „Ich rate jedem Kunden grundsätzlich davon ab, sich gleich an den Hersteller zu wenden und das Gerät einzuschicken.“ Auch Georg Schnurer von der Computerzeitschrift c´t bestätigt, dass der Käufer in keinem Fall auf den Verweis mit dem Hersteller eingehen muss, denn der Händler sei in erster Linie für die Unversehrtheit des Gerätes verantwortlich. Besser ist es, als Kunde auf seinen Rechten zu beharren und dem Händler Fristen zur Mängelbeseitigung zu setzen. Wenn es gar nicht anders geht: notfalls auch mit einer Klage drohen.

DIE RECHTE DER KÄUFER

Die Gesetzeslage ist eindeutig. Seit Januar 2002 besteht für den Handel eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von zwei Jahren. Sollte das Gerät in dieser Zeit kaputt gehen, hat der Kunde Anspruch auf Austausch oder Reparatur, bzw. auf ein Neugerät. Im Detail ist es etwas komplizierter: Taucht innerhalb des ersten halben Jahres ein Gerätemangel auf, so braucht der Kunde nicht nachzuweisen, dass der Defekt schon beim Kauf des Gerätes vorlag. Anschließend kehrt sich die Beweislast um, der Kunde muss im Zweifel nachweisen, dass ein Gerätefehler vorlag, eventuell durch Heranziehung eines technischen Gutachtens.

WANN GILT DIE GARANTIE?

Die Garantie ist im Unterschied zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht eine freiwillige Leistung des Herstellers. Neben der gesetzlichen Gewährleistungspflicht gewähren die Gerätehersteller häufig eine Garantie auf ihre Waren, die über gesetzliche Fristen hinausgehen. Die Höhe der Garantieleistung ist unterschiedlich und richtet sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle eines Gerätedefekts kann der Kunde nicht auf ein Ersatzgerät bestehen oder vom Kauf zurücktreten, denn der Hersteller hat zwei Nachbesserungsversuche, um den Mangel zu beseitigen. Erst danach kann der Kunde ein Neugerät verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld zurückfordern. Wenn der Händler allerdings bei der Reparatur Fachkunde vermissen lässt, kann der Verbraucher auch schon nach dem ersten Versuch vom Kauf zurücktreten.

WER TRÄGT DIE KOSTEN?

In der Regel wird beim Kaufrücktritt eine Nutzungsgebühr vom Kaufpreis abgezogen, so dass der Kunde nicht den kompletten Preis zurückerhält. Die Gebühr wird für die Benutzung der Ware fällig. Ansonsten gilt: Alle Kosten, die in einem Gewährleistungsfall auftreten, müssen vom Verkäufer getragen werden. Dazu gehören Transportkosten. Auch das Material für die notwendige Reparatur und die Arbeitszeit der Monteure muss das Geschäft tragen.

EXTERNE NOTDIENSTE

Natürlich kann man einen externen Notdienst in Anspruch nehmen, zum Beispiel am Wochenende. Das muss der Kunde selbst bezahlen, die Kosten werden nicht vom Hersteller oder Verkäufer getragen. Der Markt für technische Notdienste ist unübersichtlich. Allein für die Anfahrt eines PC-Notdienstes können 30 Euro fällig werden, für jede angefangene Viertelstunde an Wochenenden zwischen 15 und 25 Euro. Bei Fernseh- oder DVD- Geräten bezahlt der Kunde schon mal eine Pauschalgebühr von 46 Euro für Anfahrt und Einstellung. Bernd Roschinzik von der Verbraucherzentrale rät, sich via Branchenbuch an den Handwerksverband zu wenden und sich eine fachkundige Person des Elektrohandwerks vermitteln zu lassen. Wichtig: Vorher einen Preis vereinbaren, der den Stundenverrechnungssatz bzw. Preisobergrenzen enthält, um böse Überraschungen auf der Rechnung zu vermeiden.

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