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Medien: Zahlen, bitte!

Die Rundfunkgebühr: Regeln und Ausnahmen

Grundsätzlich gilt: Rundfunkgebühren muss jeder zahlen, der ein Fernsehgerät oder ein Radio „zum Empfang bereithält“. Der Einwand, dass etwa der Fernseher nicht oder nur zum Empfang privater Sender genutzt werde, gilt nicht. Auch Kabelgebühren müssen unabhängig von den Rundfunkgebühren gezahlt werden. Ende 2001 zählte die Gebüreneinzugszentrale (GEZ) 37,1 Millionen gebührenpflichtige Hörfunkgeräte, mehr als drei Millionen waren von der Gebühr befreit. Für mehr als 32 Millionen Fernseher wurden zur selben Zeit GEZ-Gebühren gezahlt, 2,7 Millionen Geräte waren von der Gebühr befreit. Alles in allem ein leichter Anstieg um rund ein Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Monatlich kostet ein angemeldetes Radio derzeit 5 Euro 32, ein Fernseher 16 Euro 15. Beide Geräte kommen zusammen ebenfalls auf 16 Euro 15. Auch Radios und Fernseher in Zweit- und Ferienwohnungen sind gebührenpflichtig.

Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist die Grundlage für das Erheben der Gebühren. Er legt auch fest, wer sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen kann. Auf Antrag befreit werden Seh- und Hörgeschädigte und alle, die unter dem Sozialhilfesatz liegen. Krankenhäuser, Behindertenwerkstätten und Jugendherbergen sind ebenfalls befreit. Zuständig für die Befreiung ist das Sozialamt. Bis ins Detail regelt der Staatsvertrag auch, was als Empfangsgerät gilt: „Lautsprecher der beiden Decks in Doppeldeckerbussen“, „Kopfhörer in Trockenhauben eines Friseurgeschäfts“, aber auch verpackte Geräte in Aldi-Filialen gehören dazu.

Mit Hilfe der Gebühren erfüllen die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio ihren Programmauftrag. Auch die Landesmedienanstalten, die die privaten Rundfunkanbieter beaufsichtigen, erhalten Geld aus dem Gebührentopf. Die Landesrundfunkanstalten der ARD finanzieren sich zu knapp 80 Prozent durch diese Gebühren. Im Jahr 2001 waren das 4,8 Milliarden Euro.

Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) führt knapp 40 Millionen Rundfunkteilnehmerkonten und sorgt dafür, dass die Gebühren tatsächlich gezahlt werden. Durch Bescheide und Mahnverfahren, aber auch durch Radio- und TV-Werbung und so genannte Hausbesuche fordert die GEZ zum Zahlen auf. Mehr Informationen gibt es unter www.gez.de .

Matthias Lohre

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