zum Hauptinhalt
Politisch-medialer Komplex? Die Verfassungsrechtler wollen das ZDF – im Bild der Hauptsitz am Mainzer Lerchenberg – gründlich durchleuchten. Foto: dpa

© picture alliance / dpa

ZDF-Fernsehrat: Hauen und Stechen um Gremiensitze

Wer muss gehen, wer darf kommen? Das Bundesverfassungsgericht hat den Einfluss der Politik auf das ZDF beschränkt. Medienrechtler befürchten bereits ein Gerangel um die begehrten Ratsplätze.

Der Vorsitzende des ZDF-Fernsehrates hat schon gerechnet. „Wenn man dem Urteil bereits jetzt entsprechen wollte, würde das in der Konsequenz heißen, dass wahrscheinlich zehn, 15 jetzige Mitglieder gar nichts mehr machen dürften“, sagte Ruprecht Polenz nach der jüngsten Sitzung des Aufsichtsgremiums. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss der Anteil der Vertreter von Staat und Parteien auf ein Drittel zurückgefahren werden. Große Frage: Wer muss gehen, wer darf kommen? Medienrechtler warnen bereits vor einem Gerangel um die Plätze in den Kontrollgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie der Evangelische Pressedienst berichtet. „Es wird einen Kampf um die Sitze geben“, sagte der Direktor des Kölner Instituts für Rundfunkrecht, Karl-Eberhard Hain, am Mittwoch in Mainz. „Es soll Karnevalsvereine geben, die einen Posten im ZDF- Fernsehrat beanspruchen“, sagte er bei einer von der Gewerkschaft verdi organisierten Tagung.

Der ZDF-Fernsehrat beispielsweise hat 77 Mitglieder, quantitativ sind die Vertreter der Länder und der Parteien in der Vorhand. Vier von der CDU, drei von der SPD, wer verabschiedet sich für wen? Bis Ende 2015 müssen sich die Länder auf einen neuen Staatsvertrag für das ZDF einigen. Auch Christian von Coelln, Staatsrechtler an der Universität Köln, sieht Konflikte um Plätze in den Gremien als unausweichlich. So beanspruchten bereits in den Räten vertretene Gruppen zusätzliche Sitze. Tatsächlich müssten künftig aber wesentlich mehr Verbände zum Zuge kommen. Von Coelln gab außerdem zu bedenken, dass auch kleinere politische Parteien einen Platz in den Gremien beanspruchen könnten. „Das Gericht verlangt, möglichst viele und gerade auch kleinere politische Strömungen zu berücksichtigen“, betonte er. „Mit einer Entsendung von Parlamentariern ist es daher nicht getan.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false