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Zu PAPIER gebracht: Die Entzugserscheinung

Wer bei einer Urheberrechtsverletzung im Internet wiederholt erwischt wird, dem soll für drei Wochen das Internet entzogen werden. Das forderte zu Beginn der Woche der Bundestagsrechtsausschussvorsitzende Siegfried Kauder (CDU).

Wer bei einer Urheberrechtsverletzung im Internet wiederholt erwischt wird, dem soll für drei Wochen das Internet entzogen werden. Das forderte zu Beginn der Woche der Bundestagsrechtsausschussvorsitzende Siegfried Kauder (CDU). Ein sogenanntes Verwarnmodell solle geschaffen werden. Dafür kämpfen die Lobbyisten der Musikindustrie seit einigen Jahren. Für Laien klingt das nachvollziehbar, der Führerschein wird schließlich auch manchmal entzogen. Doch die Durchsetzung des Rechts würden Private übernehmen. Der Internetanbieter würde zum Hilfspolizisten, der die Nutzer abklemmt, sobald ihm Detektive der Unterhaltungsindustrie Mitteilung machen.

Aber soll sich die Spedition beim Umzug um die Schönheit meiner Möbel scheren? Die Post um den Inhalt meiner Briefe? Der Nachbar sich den Inhalt der Päckchen angucken, die er annimmt? Sollte man Ihnen den Briefkasten abschrauben, weil Ihnen kopierte Zeitungsartikel mit der Post zugeschickt wurden oder Sie einen solchen versandt haben? Ein Internetanbieter hat einfach nichts im Verkehr seiner Nutzer verloren.

Auch die praktische Anwendung eines solchen Warnmodells mit Zugangskappung bei wiederholter Urheberrechtsverletzung hätte viele Tücken: Soll Familien der Internetzugang gesperrt werden, wenn die Kinder Musik heruntergeladen haben? Wird der DSL-Anschluss zuhause gekappt? Oder auch das UMTS am Notebook und im Smartphone? Muss ich für drei Wochen alle Geräte abgeben, weil ich auch unterwegs offene Drahtlosinternetzugänge nutzen kann?

Mitte der Woche war Siegfried Kauder erneut in den Schlagzeilen. Auf seiner Webseite hatten Nutzer einige Urheberrechtsverletzungen gefunden. Müsste man ihm jetzt nicht Fax und Briefkasten für drei Wochen sperren? Kauder war um eine Ausrede nicht verlegen: Es habe sich gezeigt, dass sein Warnmodell funktioniere. Und er teilte mit: Die Urheberrechte an zwei Fotos würden mittlerweile ihm gehören. Dass das aus Sicht des deutschen Urheberrechts gar nicht möglich ist, da man das Urheberrecht nie komplett abgibt, sondern nur die Nutzung ermöglicht, störte den Bundestags-Rechtsausschussvorsitzenden nicht. Obwohl dieser Ausschuss auch für das Urheberrecht zuständig ist. Der Abgeordnete Siegfried Kauder zeigte so unfreiwillig ein Problem auf: Das durch Interessen der Musik- und Filmkonzerne ad absurdum geführte aktuelle Urheberrecht versteht kein Mensch. Aber manche von denen, die es nicht verstehen, sind in die Lage versetzt worden, darüber mitentscheiden zu dürfen.

Der Zugang zum Internet ist heute Voraussetzung für wirtschaftliche, gesellschaftliche, soziale und demokratische Teilhabe (was die aktuelle Rechtslage leider an vielen Stellen nicht widerspiegelt, beispielsweise bei Hartz IV-Ansprüchen). Auf Ideen wie die Abschaltung können nur Menschen wie Siegfried Kauder kommen, die das Netz offenbar selbst nur aus Zeitung und Fernsehen kennen.

DerAutor bloggt für netzpolitik.org und ist Gründer der „Digitalen Gesellschaft“.

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