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Medien: Zur Kasse, bitte!

Die Schlösserstiftung legt sich mit der Presse an

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten geht massiv gegen Bildberichterstatter und Fotoagenturen vor, die über ihre Bildarchive Fotos von Sanssouci und anderen Stiftungsbauten anbieten. Der Deutsche Journalistenverband DJV und Presserechtler werfen der Stiftung eine grobe Verletzung der Pressefreiheit vor. Zudem werde durch die von den Ländern Berlin und Brandenburg sowie dem Bund getragene Stiftung die Arbeit freier Fotografen und Agenturen massiv behindert.

Hintergrund der Vorwürfe ist eine Klage der Stiftung gegen Ostkreuz, eine der renommiertesten deutschen Fotoagenturen. Sollte die Agentur ihre Schlössermotive weiterhin verbreiten und keine Unterlassungserklärung unterschreiben, droht der Agentur ein Zwangsgeld von 250 000 Euro. Tobias Kruse von Ostkreuz erklärte gestern, die Agentur habe die Erklärung nicht unterschrieben. Die von der Stiftung selbst aufgemachte Trennung zwischen journalistischer und gewerblicher Nutzung gehe Ostkreuz nicht mit: „Wir leben vom Journalismus.“

DJV-Sprecher Hendrik Zörner nannte das Vorgehen der Stiftung gegen Bildjournalisten einen klaren „Verstoß gegen die Pressefreiheit“. Die Stiftungsforderung käme dem Versuch gleich, den Verkauf von Fotos, Büchern oder Kalendern mit Motiven vom Eiffelturm in Paris oder von der Freiheitsstatue in New York zu verbieten. Auch der Berliner Medienrechtler Christian Schertz äußerte erhebliche Zweifel an der Praxis der Stiftung.

Mit der Klage gegen Ostkreuz existiere ein Präzedenzfall von bundesweiter Bedeutung, sagte Zörner. Ihm sei kein anderer Fall bekannt, bei dem eine öffentliche Einrichtung derart gegen Berichterstatter und Fotografen vorgeht. Die Stiftung und deren Aufsichtsgremien, in denen die Landesregierungen und der Bund vertreten sind, könnten nicht bestimmen, welche Bilder gemacht werden und wie diese zu verwerten sind. Zudem habe die Stiftung kein künstlerisches Urheberrecht an den Schlössern oder an in den Parks stehenden Kunstwerken.

Sollte sich die Stiftung durchsetzen, müssten, so der DJV, alle Bildagenturen und freien Fotografen ihre nicht tagesaktuellen und nicht rein nachrichtlichen Fotos aus ihren Angeboten löschen – soweit die Stiftung diese nicht genehmigt hat oder an ihrem Verkauf nicht beteiligt ist. Seit geraumer Zeit schon werden selbst Tageszeitungsfotografen von der Stiftung nur geduldet. Zuwiderhandlungen bei der rein journalistischen Verwertung im Zuge der „aktuellen Berichterstattung über die Stiftung“ werde „nicht verfolgt“, so der Leiter des Dokumentationszentrums der Schlösserstiftung Jürgen Becher: „Die Pressefreiheit soll nicht eingeschränkt werden.“ Die Stiftung wolle an den Geldflüssen bei der Produktion von Bildbänden, Kalendern und Postkarten mit Schlössermotiven partizipieren. 65 000 Euro sind jährlich an Einnahmen aus der Vergabe von Film- und Fotorechten eingeplant. Rechtliche Basis sei das sogenannte „Schloss Tegel“-Urteil des Bundesgerichtshofes von 1974. Demnach brauchen gewerbliche Fotografen, die auf fremden Grundeigentum fotografieren, eine Erlaubnis des Eigentümers.

Medienrechtler und der DJV halten dagegen, mit der Begründung müssten Fotografen Geld an den Bund abtreten, wenn sie beim Fotografieren des Kanzleramtes mit der Fußspitze auf den Kanzlerrasen kämen. Die beklagte Agentur Ostkreuz sieht das ebenso: Die Stiftungsschlösser sollten auch aus den Parks heraus frei fotografierbar sein, da es sich um öffentliche Anlagen handelt, so Kruse. Auch Medienanwalt Schertz hält die Rechtsauffassung der Stiftung für „problematisch“. Die Stiftung habe „alles, was mit Wort- und Bildberichterstattung“ zu tun hat, auch auf ihrem Grundstück grundsätzlich zu dulden. Dazu zählten selbst Bilder für Bildbände, Schlösserführer und Kalender. Bei einer staatlich getragenen Einrichtung wie der Schlösserstiftung überwiege im Zweifel die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit über etwaige privatrechtliche Schutzansprüche. Einen erkennbaren Anspruch auf finanzielle Teilhabe habe die Stiftung allenfalls bei reinen, nur auf Kommerz ausgerichteten Merchandising-Produkten wie etwa Sanssouci-Tassen, -Tellern oder -Shirts. Peter Tiede/Guido Berg

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