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Meinung: Abschreckung muss sein

Beim Münchner Neonazi-Prozess trägt die Bundesanwaltschaft einen Sieg davon

Von Frank Jansen

Sie wollten den Terror und hatten sich entsprechend gerüstet. Die Neonazis der Münchner „Schutzgruppe“ besaßen Sprengstoff und Waffen. Wie konkret die Pläne der Fanatiker waren, die Baustelle des jüdischen Gemeindezentrums in München anzugreifen, ist gar nicht entscheidend – das Bayerische Oberste Landesgericht hat den Terror bereits weit im Vorfeld geortet und geahndet.

Das ist nötig, soll wenigstens bei einem Teil der gewaltbereiten Extremisten ein Abschreckungseffekt erzielt werden. Die Strafen erscheinen ebenfalls angemessen. Obwohl den Terrorfantasien des Neonazi-Anführers Martin Wiese kein Anschlag folgte, sind sieben Jahre Haft für ihn angesichts seiner kriminellen Energie keineswegs zu viel.

Die Bundesanwaltschaft kann nun nach einigen weniger glücklich verlaufenen Prozessen gegen islamistische Terrorverdächtige einen Erfolg präsentieren. Die beiden Münchner Verfahren gegen Wiese und seine Kumpane sind allerdings nur bedingt mit den Al-Qaida-Verfahren in Hamburg und Berlin zu vergleichen. Das beginnt schon bei den technischen Voraussetzungen. Gespräche deutscher Verdächtiger abzuhören, ist weniger schwierig als bei Arabern, die sich in oft einem kaum verständlichen Slang unterhalten, der zudem mit verschlüsselten Botschaften durchsetzt ist. Außerdem können Polizei und Verfassungsschutz in der rechten Szene relativ leicht V-Leute gewinnen und an die mutmaßlichen Drahtzieher „heranspielen“, wie es im Jargon der Sicherheitsbehörden heißt.

Von diesen vergleichsweise günstigen Bedingungen hat die Bundesanwaltschaft im Fall Wiese profitiert. Ein V-Mann spionierte die Gruppe aus, mit einem großen Lauschangriff wurde die Wohngemeinschaft von Wiese und Kumpanen „hörbar“. Der Bundesanwaltschaft kam auch zugute, dass die rechtlichen Probleme des V-Mann-Treibens – das womöglich über das Erlaubte hinausging – und der Attacke mit den Minisendern nicht hochkochen konnten. Denn in beiden Prozessen gegen die Wiese-Gruppe haben Angeklagte Geständnisse abgelegt. Ohne die Geständnisse hätten die Prozesse allerdings schwierig werden können.

Nun aber kann Generalbundesanwalt Kay Nehm sogar eine Serie von Erfolgen im Kampf gegen schwere rechtsextreme Kriminalität vorweisen. Neben den zwei Münchner Verfahren wäre da vor allem der Prozess gegen die Mitglieder der Nazi-Band „Landser“ zu nennen. Das Berliner Kammergericht entsprach im Dezember 2003 dem Antrag der Bundesanwaltschaft und stufte erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eine braune Rockgruppe als kriminelle Vereinigung ein. Auch bei früheren Verfahren gegen besonders brutale rechte Schläger und Mörder hat die Bundesanwaltschaft die gewünscht eindeutigen Urteile erreichen können. Es gibt also keinen Grund, dem Generalbundesanwalt wegen der Probleme in mehreren Prozessen gegen islamistische Terrorverdächtige generelles Versagen vorzuhalten – wie es in Berliner Regierungskreisen immer wieder mal so „halblaut“ geschieht, dass es einige Medien garantiert mitbekommen.

Die Bundesanwaltschaft hat immerhin dazu beigetragen, dass neben dem islamistischen Terror zumindest in nächster Zeit nicht auch noch eine „Braune Armee Fraktion“ hochkommt. Die Urteile gegen Wiese und seine Bande sind ein deutliches Signal an die braune Szene: eine „militärische“ Konfrontation mit dem Rechtsstaat kann sie nur verlieren.

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