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Meinung: Airbus: Hausfriedensbruch

Im Grunde ist die Gewaltenteilung schuld. Acht Länder wollen einen Militärtransporter.

Im Grunde ist die Gewaltenteilung schuld. Acht Länder wollen einen Militärtransporter. Die Regierungen beschließen, die Parlamente bezahlen. So sollte es sein. Nur will unsere Regierung manchmal zu viel. Und unser Bundestag hat bei der Mittelvergabe Rechte, die größer sind als jene der Parlamente in den Partnerstaaten.

Wenn die Bundesregierung einen Vertrag unterschreibt, den zu erfüllen das Parlament sich weigert, steht sie wie ein begossener Pudel da. Der bereits reichlich angenässte Rudolf Scharping will alles, nur nicht als begossener Pudel dastehen. So schlägt er im Einvernehmen mit dem Finanzministerium vor, das Parlament möge doch der Formulierung zustimmen, dass Berlin eine Ausfallbürgschaft übernimmt. Worum es geht? 33 Airbusse für 3,5 Milliarden Euro, die bestellt sind, ohne dass das Geld da ist.

Ob es sich bei alledem überhaupt um das Einräumen eines Schadenersatzanspruches handelt, ist Gegenstand heftiger semantischer Debatten zwischen den Wahlkämpfern aller Couleur. Nicht bezweifelt wird, dass Deutschland für die Mehrkosten bürgen würde, die entstünden, wenn das in Finanzdingen souveräne Parlament die Milliarden verweigert und das ganze System dann in geringeren Stückzahlen produziert wird.

Die anderen Europäer erhalten durch die Erklärung zur Haftung ein Stück zusätzliche Sicherheit. Und was erhält Berlin? Das Gleiche, nur umgekehrt: Wenn andere weniger abnehmen als bestellt, müssen sie zahlen, damit es dann für Deutschland nicht teurer wird. Nur haben wir eine verschränkte Gewaltenteilung, wenn auch keine strenge. Und da liegt es nahe, dass eine Regierung versucht ist, die eigene Koalitionsmehrheit in der Legislative festzulegen. Politisch gibt es ohnedies keinen Streit: Beide großen Lager wollen den Airbus, und sie wollen ihn in der von Scharping bestellten Stückzahl.

Der Streit geht ums Verfahren. Gut möglich, dass der Verteidigungsminister in ein und derselben Angelegenheit zum zweiten Canossa-Gang nach Karlsruhe genötigt wird; gut möglich auch, dass die Verhandlung dort erneut wie das Hornberger Schießen ausgeht - mit der Versicherung der Exekutive, die Legislative zu achten. Man kann es Abgeordneten nicht verdenken, dass sie sich brüskiert fühlen. Wenn die Regierung eine Ausfallhaftung für eine Bestellung unterschreibt, die selbst noch unter Parlamentsvorbehalt steht, bleibt dem Bundestag nur die Wahl zwischen Teufel und Beelzebub: entweder die fehlenden Milliarden werden für die Transporter bewilligt, oder ein satter Bruchteil des Geldes geht an die Partner.

Eben diese Partner haben am 31. Januar in Paris beschlossen, dass sie wegen der "zunächst nur eingeschränkten deutschen Bewilligung keine Nachteile in Kauf nehmen" wollen. So hat es der zuständige Abteilungsleiter aufgeschrieben. Die Bundesregierung hat sich dem gebeugt; Scharping winkte die Ausfallbürgschaft durch. Hat er damit seinen eigenen Versicherungen in Karlsruhe widersprochen?

Formal nicht. Scharping hat nicht das Parlament entmachtet, er schlägt dem Parlament vielmehr vor, sich selbst zu entmachten. Denn etwas anderes ist eine Selbst-Knebelung nicht, die nur die Alternativen Ja oder Schadenersatz zulässt. Politisch ist das Problem viel einfacher. Deutschlands Wort - Scharpings Wort - ist so wenig wert, dass unsere Partner abstruse Schutz-Regelungen verlangen. Klauseln, die mit unserem parlamentarischen Procedere unvereinbar sind. Dem hätte sich Scharping nicht beugen dürfen, dem hätte er in der gebotenen Klarheit entgegentreten müssen.

Dass er das nicht tat, hat auch mit der schlechten Finanzausstattung der Bundeswehr zu tun. Was das andere Thema, den Respekt vor dem Parlament, anbelangt, so balanciert Scharping auf einem dünnen Grat zwischen außenpolitischer Verlässlichkeit und innenpolitischer Anmaßung. Jedes bisschen Glaubwürdigkeit, das er Berlin im Äußeren verschaffen will, erkauft er mit einem neuen Hausfriedensbruch im Heim des Parlamentarismus. Zerrüttete Verhältnisse.

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