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Jürgen Rüttgers

© Mike Wolff

Altersarmut: Davon kann man nicht leben

Wir müssen mit dem Kampf gegen die Altersarmut beginnen.

Eines der großen Zukunftsthemen wird die Altersarmut sein. Viele junge Menschen werden Probleme haben, ihren Lebensstandard im Alter zu sichern. Es gibt immer weniger „Normalarbeitsplätze“, die man von der Lehre mit 14 Jahren bis zur Rente mit 65 Jahren – also mehr als 50 Jahre – ausübt. Die Globalisierung der deutschen Wirtschaft hat zu einer Flexibilisierung der Arbeitsmärkte geführt.

Die Hartz-Reformen haben zu einem Anstieg von geringfügig entlohnten Beschäftigungen, von Mini-Jobs und Midi-Jobs geführt. Viele junge Menschen müssen mehrere Praktika absolvieren, um den Einstieg ins Arbeitsleben zu finden. Die Einstiegsgehälter für Akademiker sind gering. Es wird immer schwieriger, sich eine auskömmliche Altersversorgung zu erarbeiten.

Dennoch wollen viele Menschen sogar Teilzeit arbeiten. Es ist auch besser, einen Teilzeitarbeitsplatz zu haben, als arbeitslos zu sein. Umso mehr müssen die Konsequenzen aus der Flexibilisierung der Wirtschafts- und Arbeitswelt gezogen werden. Hier rächt sich, dass es keine abgestimmte politische Strategie gibt. Einzelmaßnahmen wie bei der „Agenda 2010“ oder bei der Änderung der Witwenrente führen oftmals zu unbeabsichtigten Begleitschäden.

Altersarmut ist vor allem ein Frauenthema: Relativ viele Frauen ohne Kinder arbeiten. Relativ viele Frauen mit Kindern arbeiten nicht. Sie sind in der Regel auf die Unterhaltssicherung durch ihren Ehepartner oder staatliche Unterstützung angewiesen. Viele Frauen arbeiten nur Teilzeit. Laut einer OECD-Studie beträgt das Lebensgehalt einer Mutter mit Kindern lediglich die Hälfte des Lebensgehalts einer Frau ohne Kinder – in einem vergleichbaren Beruf.

Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag für Witwenrenten lag 2007 für Frauen in den alten Bundesländern bei 548 Euro, bei Frauen in den neuen Bundesländern bei 568 Euro. Im Zuge der Rentenreform von 2001 ist die Bezugsdauer der kleinen Witwenrente auf 24 Monate nach dem Tod des Ehepartners begrenzt worden. Mit der Rentenreform von 2007 wird die Altersgrenze für die große Witwenrente ab dem 1. Januar 2012 schrittweise von 45 auf 47 Jahre erhöht. Experten befürchten, dass Frauen später oft nur Bezüge erhalten werden, die unter dem Niveau der Grundsicherung liegen.

Wer keine zusätzlichen Alterseinkünfte hat, wird seinen Lebensstandard im Alter nicht halten können. Ein Arbeiter, der ein Jahreseinkommen von 15 000 Euro hat und 45 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt hat, erhält im Jahr 2030 eine Rente von 448 Euro. Davon kann man schwerlich leben. Der Anteil der über 65-Jährigen, die auf die staatliche Grundsicherung im Alter angewiesen sind, wird sich von derzeit etwa 2,5 Prozent bis zum Jahr 2025 auf zehn oder mehr Prozent mindestens vervierfachen.

Um Altersarmut zu verhindern, brauchen wir eine hohe Erwerbsquote und ein besseres System sich ergänzender Alterseinkommen. Durch Steuererhöhungen ist das Problem nicht zu lösen, weil die Erwerbstätigen mehr Geld benötigen, um privat vorzusorgen. Höhere Staatsschulden führen zu weniger Wachstum. Die junge Generation müsste diese neuen Staatsschulden zurückzahlen.

Bereits heute werden aus Steuermitteln schon 63 Milliarden Euro (2009) pro Jahr aus dem Bundeshaushalt in die Rentenkasse gezahlt, um die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Ein großes Problem ist aber, dass diese Zahlungen nicht versicherungsgemäß bestimmten Leistungen zugerechnet werden können. Hier muss mehr Transparenz geschaffen werden, damit der Charakter des Systems der solidarischen Rente als Versicherungssystem wieder deutlicher wird.

Es wird Zeit, mit dem Kampf gegen die Altersarmut zu beginnen.

Der Autor ist Mitglied der CDU- Fraktion im Landtag von NRW.

Jürgen Rüttgers

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