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Althaus wird angeklagt: Der Beweis bleibt aus

Dieter Althaus muss sich vor Gericht verantworten, doch ob der Unfall zu klären ist, bleibt fraglich. Wie er mit dem Vorfall umgeht, politisch und menschlich, muss er letztendlich selbst entscheiden.

Dieter Althaus wird angeklagt. Das bedeutet auf den zweiten Blick weniger als auf den ersten: Die Anklage wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung ist kein vorweggenommener Schuldspruch. Es ist eher zweifelhaft, ob am Ende des Verfahrens ein solcher Schuldspruch stehen wird. Althaus, der nach dem Zusammenprall tagelang im künstlichen Koma lag, kann sich an den Unfall nicht erinnern, der für eine Slowakin tödlich verlief. Ein Indizienbeweis auf der Basis von technischen Gutachten wird vielleicht den Ablauf klären können. Die moralisch – und damit die politisch – entscheidende Frage bleibt dann immer noch offen: War der Unfall die Folge von Leichtsinn, von falscher Einschätzung oder einfach nur einer tragischen Verkettung unglücklicher Umstände? Für den Menschen und Politiker Althaus macht diese Ungewissheit die Sache nicht einfacher. Er wird am Ende ganz für sich allein entscheiden müssen, wie er diesen Unfall bewertet. Und er muss dann auch ganz für sich allein entscheiden, welche Konsequenz er daraus politisch zieht. Eine schwere Entscheidung für den Politiker und den Menschen Althaus. Das Gericht wird sie ihm nicht abnehmen. bib

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