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Der ukrainische Präsident Viktor Janukowitsch macht wenig Fortschritte in Richtung Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.

© dpa

Kolumne "Kurz gesagt": Mangelnde Reformbereitschaft der Ukraine gefährdet Annäherung an die EU

Die EU schafft zurzeit die Voraussetzungen für ein Assoziierungsabkommen mit der Ukraine. Der völkerrechtliche Vertrag würde die ehemalige Sowjetrepublik stärker an die EU binden - mit Rechten und Pflichten. Ein Blick in das Land zeigt aber, dass es die Bedingungen dafür kaum erfüllt.

Ginge es nach dem ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch, so würde beim Gipfel der Östlichen Partnerschaft in Vilnius im November das bereits ausgehandelte Assoziierungsabkommen mit der EU unterzeichnet. Die Ukraine aber schreitet nur zögerlich voran, was die Erfüllung der Bedingungen betrifft, die die EU an die Unterzeichnung knüpft. Hochrangige ukrainische Politiker wie Außenminister Leonid Koschara oder Premierminister Mykola Asarow leugnen zudem bis heute die von der EU festgestellten Rückschritte in den Bereichen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unter Janukowitsch. Dies alles lässt es fraglich erscheinen, ob die nötigen Fortschritte bis zum Vilnius-Gipfel erzielt werden können. Immerhin kommt es nicht nur auf die Verabschiedung von Gesetzen, sondern auch und vor allem auf deren sinnvolle Umsetzung an.

Zu den Bedingungen, die die EU im Dezember 2012 formuliert hat, gehören "entschlossene Handlungen" und "greifbare Fortschritte" in den Bereichen Wahlen, Rechtsstaatlichkeit sowie bei den Reformen im Rahmen der so genannten Assoziierungsagenda von 2009, die unter anderem auf soziale und wirtschaftliche Fragen zielt.

EU fordert Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine

Bei den letzten Parlamentswahlen im Oktober 2012 sind zahlreiche Defizite von der OSZE benannt worden. Inzwischen hat das ukrainische Justizministerium einige Änderungen im Wahlgesetz vorbereitet, die teilweise auf Empfehlungen der OSZE zurückgehen. Dies hat aber noch nicht zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes geführt. Nach längerem Zögern werden zudem Vorbereitungen getroffen, um Neuwahlen in den Bezirken abzuhalten, in denen kein Ergebnis festgestellt werden konnte. In den meisten Fällen gibt es Indizien dafür, dass die Feststellung der Ergebnisse in den betreffenden Wahlkreisen bewusst von Regierungsseite verhindert worden ist, um den Sieg von Oppositionskandidaten zu verhindern.

Neben der Verbesserung des Wahlsystems fordert die EU eine Stärkung der Rechtsstaatlichkeit. Insbesondere dürfe es keine "selektive Justiz" mehr geben, wie sie beispielsweise im Falle des ehemaligen Innenministers Jurij Luzenko und des ehemaligen Umweltministers Heorhij Filiptschuk vermutet wird. Sie sind wegen Amtsmissbrauchs in zweifelhaften Gerichtsverfahren zu vier bzw. drei Jahren Haft verurteilt worden. Immerhin sind beide nun begnadigt worden. Daraufhin hat sich der Druck auf Janukowitsch, auch die ehemalige Premierministerin Julia Tymoschenko freizulassen, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Ukraine erhöht. Es fehlt aber weiterhin an strukturellen Reformen, die weitere Fälle selektiver Justiz verhindern könnten. So ist weder für die Unabhängigkeit der Richter gesorgt, noch ist der übergroße Einfluss der Staatsanwaltschaft eingedämmt worden.

Was die im Rahmen der Assoziierungsagenda geforderten Reformen betrifft, so sind lediglich kleine Schritte in Randbereichen erfolgt, wie zum Beispiel bei der Regulierung der Milchindustrie oder beim Schutz des kulturellen Erbes. Wesentliche Reformen, unter anderem im Energiesektor, bleiben weiterhin aus, was einer der Gründe ist, warum der IWF eine Wiederaufnahme der Kredittranchen verweigert. Ein Antikorruptionsgesetz ist zwar am 14. Mai 2013 verabschiedet worden, aber das Parlament hat konkrete, von der Opposition vorgeschlagene Maßnahmen zu dessen Umsetzung abgelehnt. Die Verabschiedung eines Antidiskriminierungsgesetzes ist wegen anti-homosexueller Proteste vertagt worden.

Die politische Elite ist vor allem mit der Sicherung ihrer eigenen Zukunft beschäftigt

Die genannten Reformschritte finden vor dem Hintergrund einer weiteren Machtkonsolidierung statt. Es gibt zahlreiche Indizien für die Vorbereitung eines Volksentscheids auf nationaler Ebene. Viele ukrainische Beobachter spekulieren, dass es darum geht, das politische System per Referendum so zu verändern, dass Viktor Janukowitsch 2015 trotz sinkender Umfragewerte an der Macht bleiben kann, ob als wieder gewählter Präsident oder als Premierminister mit zusätzlichen Kompetenzen. Während das genaue Szenario noch unklar bleibt, ist es offensichtlich, dass sich die politische Elite hauptsächlich mit der Sicherung ihrer politischen und finanziellen Zukunft beschäftigt. Dies geht mit einer weiteren Einschränkung der Medienfreiheit einher. Die wenigen Reformen, die bisher erfolgt sind, können nicht als Feigenblatt für eine innenpolitische Entwicklung dienen, die den von der EU gesetzten demokratischen und rechtsstaatlichen Maßstäben alles andere als gerecht wird.

Mittlerweile verschlechtert sich die ökonomische Lage des Landes. Der IWF und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung erwarten Null Wirtschaftswachstum in der Ukraine in diesem Jahr. Hieran ist neben externen Faktoren auch die fehlende Reformbereitschaft der ukrainischen Elite schuld, die sich wenig um das Wohlergehen der eigenen Bevölkerung sorgt.

Die ukrainische Führung hat bislang weder den Geist noch den Buchstaben der EU-Kritik akzeptiert, geschweige denn Schritte unternommen, ernsthaft Abhilfe zu schaffen. Sie versucht, mit minimalen Schritten eine Unterzeichnung des Abkommens zu erreichen, um die Assoziierung schließlich mehr symbolisch als substantiell für ihre innen- und außenpolitischen Zwecke zu nutzen. Sollten sich diese Umstände bis November nicht ändern, wäre die EU schlecht beraten, sich auf eine Unterzeichnung einzulassen.

Susan Stewart forscht an der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) u.a. zur Innen- und Außenpolitik der Ukraine sowie zur östlichen Partnerschaft der EU. Die Stiftung berät Bundestag und Bundesregierung in allen Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik. Der Artikel erscheint auf der SWP-Homepage in der Rubrik Kurz gesagt.

Susan Stewart

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