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Meinung: Anfang der Bescheidenheit

ARD und ZDF können alles. Außer Bescheidenheit.

ARD und ZDF können alles. Außer Bescheidenheit. Bei der öffentlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht sind ihre Vertreter den lieb gewonnenen Ansprüchen treu geblieben: Sie wollen in eigener Macht und Herrlichkeit bestimmen, was der Auftrag ihrer Sender ist, und wer dafür wie viel an Gebühren zu zahlen hat. Konsequent wird negiert, dass sich die Rundfunkwelt weiterentwickelt hat und noch weiterentwickeln wird. Analoges Radio und Fernsehen war gestern, das neue Zauberwort heißt digital. Prompt haben ARD & Co. den Finger gehoben: Handy, Internet – in jedem neuen Medium wollen sie mit eigenen Inhalten dabei sein. Dem Staat in Gestalt der Ministerpräsidenten soll die Rolle des Zuschauers bleiben. Die Sender melden nach eigener Berechnung den Finanzbedarf an, die Länderchefs nicken ab. Der Gebührenzahler ist das ärmste Würstchen. Zahlen, was ARD und ZDF in Rechnung stellen, das ist sein Part. Überall, wo digital draufsteht, soll öffentlich-rechtlicher Rundfunk drin sein? Lauthals verlangt das keiner, und es bedeutet längst nicht das Ende der Öffentlich-Rechtlichen, wenn es online ohne ARD, Deutschlandradio und ZDF abgeht. Die Sender haben sich Omnipräsenz verordnet und sind vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um sich diese Aufgabenbeschreibung bestätigen zu lassen. Sie wissen, dass ihre Radio- und Fernsehleistungen beim Publikum beliebt sind, sie übersehen, dass die Rundfunkgebühr je höher, desto unbeliebter ist. Wer an der Gebührenschraube dreht, der dreht am Stimmungsrad. jbh

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