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Anti-Terror-Datei: Mit Vorbehalten

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Anti-Terror- Datei ist moderat, aber punktuell problematisch. Auch mit Blick auf die vergleichbare Rechtsextremismus-Datei, die Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich im vergangenen Jahr initiiert hat, als eine Konsequenz aus dem Debakel der Behörden im Fall NSU.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Anti-Terror- Datei ist moderat, aber punktuell problematisch. Auch mit Blick auf die vergleichbare Rechtsextremismus-Datei, die Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich im vergangenen Jahr initiiert hat, als eine Konsequenz aus dem Debakel der Behörden im Fall NSU. Aus Sicht der Karlsruher Richter reicht „das bloße Befürworten von Gewalt“ nicht, um einen Islamisten in der Anti-Terror-Datei zu erfassen. Da verstoße die Vorschrift gegen das Übermaßverbot. Somit wird allerdings – ob es die Richter bedacht haben oder nicht – auch die Aufnahme gewaltbefürwortender Neonazis in die Rechtsextremismus-Datei fragwürdig. Man kann nun rätseln, ob das Bundesverfassungsgericht eine Ahnung hat, wie extremistische Gewalt entsteht. Denn das „bloße Befürworten“ ist die Vorstufe eines Prozesses: Wer sich für politisch motivierte Gewalt starkmacht, ist oft nicht weit davon entfernt, selbst Gewalt anzuwenden. Und auch wenn er es nicht tut, kann das „bloße Befürworten“ andere Islamisten oder Rechtsextremisten anstacheln, militant zu agieren. Die Folgen können verheerend sein, gerade bei jungen, leicht beeinflussbaren Menschen, die sich auf den Tripp der Radikalisierung begeben. Die Anti-Terror-Datei hat jetzt dank der Karlsruher Richter eine Lücke. fan

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