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Meinung: Asterix, Anstand und Gelassenheit

Berichterstattung zur Berliner Strafjustiz Im Hintergrund meine ich Asterix zu hören; „Ja, spinnen die?“ Dabei kann eigentlich dahingestellt bleiben, ob Heinz Buschkowsky seine Richterkritik mit Fug oder Unfug geübt hat.

Berichterstattung zur Berliner Strafjustiz

Im Hintergrund meine ich Asterix zu hören; „Ja, spinnen die?“ Dabei kann eigentlich dahingestellt bleiben, ob Heinz Buschkowsky seine Richterkritik mit Fug oder Unfug geübt hat. Jedenfalls kann den erbosten Kritikern nur vergleichbare Gelassen- und Erhabenheit empfohlen werden.

Uns Juristen ist im Allgemeinen bekannt, dass wir ob unseres gewählten Berufes und einer damit verbundenen geistigen Prägung gelegentlich als Objekt des Spottes herhalten müssen. Ludwig Thoma hat dereinst davon noch mehr über unser aller Haupt ergossen (nachzulesen in „Der Münchner im Himmel - Von Rechts wegen“). „Schwachmat“ im Sinne einer schwachen Leistung, das sollte auch auszuhalten sein.

Zugegeben, es ging in dem Urteil nicht um Richterschelte sondern nur um die geistige Einschätzung eines Rechtsanwaltes – da mögen für die Senatorin durchaus Welten dazwischen liegen.

RA Gottfried Gehann,

Berlin-Schmargendorf

Beim Lesen habe ich wieder mal feststellen müssen, dass etwas ganz deutlich „auf den Kopf gestellt wird“. Ich bin überzeugt, dass Respekt bei Jugendlichen nur dann entsteht, wenn sie das Gefühl haben, die andere Seite weiß genau, was sie will und zeigt mir Grenzen auf. Anders bleibt Anstand, Pflichtgefühl, Unrechtsbewusstsein auf der Strecke. Heute fühlt sich jeder verpflichtet, sich nichts gefallen zu lassen, auch dann nicht, wenn er etwas falsch gemacht hat. Immer erst mal wehren, denn dafür gibt es ja die vielen arbeitsuchenden Rechtsanwälte.

Ich bin der Auffassung, dass sich die Justizsenatorin in einer für mich regelwidrigen Art aufregt, sie sollte eher sich die Zeit nehmen, mal darüber nachzudenken, wie man Jugendlichen (auch Erwachsene) Respekt vermitteln kann. Buschkowsky würde ihr dabei sicherlich gerne helfen.

Diedrich de Vries, Berlin-Lichterfelde

Wenn der öffentliche Ausschank von Alkohol an Jugendliche eine Straftat ist, so muss sie als solche geahndet werden.

Richter sind zu recht unabhängig; aber sie sind nicht unabhängig vom Gesetz. In einer offenen Gesellschaft ist berechtigte Kritik erwünscht. Richter sind auch Menschen mit Schwächen und Stärken. Diese Kritik wäre nicht notwendig, wenn unsere Justizsenatorin die Zügel etwas straffer führte. Das Aufbegehren der sich betroffen fühlenden Berufsstände ist ihre Pflicht.

Dieter Rempel, Berlin-Waidmannslust

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