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Auf den Punkt: Abtauchen oder reden!

Frank Bachner zur Freilassung von Christian Klar

Christian Klar, der neunfache Mörder, ist also frei. Christian Klar, einer der brutalsten Killer der RAF, hat seine Taten nie bereut, er hat die Opfer nie um Verzeihung gebeten. Aber er hat den Rechtsstaat, den er mit Bombenterror abschaffen wollte, um Gnade gebeten. Man kann jetzt nur hoffen, dass Klar diesem Rechtsstaat, vor allem aber den Opfern des RAF-Terrors, jenen Gefallen erweist, den sogar er vor seinem Gewissen verantworten kann: einfach abzutauchen. Keine Interviews, keine Talk-Shows, keine ideologisch verklärten Erklärungs- und Rechtfertigungsversuche. Klar hat bereits angekündigt, dass er sich zurückzieht. Beklemmend ist schon der Gedanke, dass man hoffen muss, er möge sich an seinen Vorsatz halten.

Welche Wunden die Öffentlichkeitsarbeit eines Ex-RAF-Terroristen schlagen kann, zeigt Peter-Jürgen Boock. Der war an mörderischen Anschlägen der ersten RAF-Generation beteiligt. Er stieg aus der RAF aus, weil er wegen seiner lange verheimlichten Drogensucht in der Gruppe immer umstrittener wurde, er kam ins Gefängnis und redete nach seiner Entlassung wie ein Wasserfall. Er stand sogar am Grab der RAF-Führungsfiguren Baader, Ensslin und Raspe und inszenierte sich jammernd als Opfer seiner Gesinnungsgenossen und verhinderte durch seine Omnipräsenz, dass die Angehörigen der RAF-Opfer ihre Trauer verarbeiten konnten. Echte Reue muss bei Boock immer bezweifelt werden. Er log stets so lange, bis ihm die Wahrheit nachgewiesen werden konnte. Ihn permanent als Zeitzeugen zu erleben, war für die Angehörigen der Opfer ein Schlag ins Gesicht.

Es gibt nur einen Grund, aus dem man sich einen öffentlichen Auftritt von Christian Klar wünscht: Er soll erklären, wer Generalbundesanwalt Siegfried Buback erschossen hat. Klar war dabei, mehr weiß man nicht. Zumindest Michael Buback, der Sohn, wünscht sich nichts sehnlicher als den Namen des Menschen, der geschossen hat. Wenn Klar redete, wäre es eine kleine Geste der Reue eines Mannes, der vom Rechtsstaat profitiert.

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