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Malte Lehming

© Kai-Uwe Heinrich

Auf den Punkt: Eine Muslimin bei der Diakonie

Malte Lehming über den Skandal um Yesim Fadia

Auf der Karikatur sind die Bremer Stadtmusikanten zu sehen – Esel, Hund, Katze, Hahn. Sie stehen übereinander, neben einem hohen Baum. Davor steht die Lehrerin. Sie sagt: "Im Sinne der allgemeinen Gleichbehandlung bekommen Sie alle dieselbe Aufgabe, klettern Sie auf den Baum" Besser lassen sich die Probleme Chancengleichheit und Gerechtigkeit kaum illustrieren. Tiere wie Menschen sind nun mal verschieden. Ein Farbenblinder sollte nicht unbedingt Künstler werden wollen, ein stark Übergewichtiger sich nicht auf eine Stelle als Flugbegleiter bewerben, weil er womöglich zu breit ist für die engen Gänge des Flugzeugs, und Salman Rushdie dürfte sich wenig Hoffnung machen, Sprecher von Milli Görüs werden zu können. Das alles hat mehr mit Schicksal als mit Diskriminierung zu tun.

Nun gibt es seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, besser bekannt als Antidiskriminierungsgesetz. Auf das berief sich auch Yesim Fadia, eine 45-jährige muslimische Deutsch-Türkin, weil sie wegen ihres Glaubens nicht von Deutschlands zweitgrößtem Arbeitgeber, dem evangelischen Diakonischen Werk, eingestellt worden war. Dort werden ausschließlich Christen beschäftigt, etwa 420.000 sind es. Fadia aber bekam Recht, die Ablehnung ihrer Bewerbung sei ein Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz, urteilte jetzt ein Arbeitsgericht in Hamburg. "Spiegel-Online" hat den Fall publik gemacht. Seitdem tobt der Meinungskampf darum im Internet.

Dabei gibt es im Antidiskriminierungsgesetz für religiöse Institutionen eine Extraklausel. Glaubensgemeinschaften dürfen durchaus ihre Mitarbeiter unter dem Gesichtspunkt der Religionszugehörigkeit auswählen. Dieses Recht allerdings ist an die Art der Tätigkeit geknüpft. Frau Fadias Aufgabe wäre es gewesen, Migranten bei der Arbeitssuche zu helfen. Dadurch wäre, wie sie sagt, der kirchliche Auftrag des Diakonischen Werkes nicht gefährdet gewesen. Dieser Argumentation folgten die Richter und verurteilten das Werk zu 3900 Euro Entschädigungszahlung.

Wenn der Fall nicht so ernst wäre, wäre er einer für Ally McBeal. In der Serie gab es sogar einmal ein krebskrankes Kind, das den lieben Gott verklagen wollte. Die Grünen begrüßen das Urteil pro Yesim Fadia. Das könnte sich rächen. Denn fast zeitgleich haben sie einen Antrag in den Bundestag eingebracht, um die Maße von Models zu regeln. Dünne Models sollen ihrer Meinung nach nicht mehr auf den Laufsteg dürfen. Doch genau dieser Antrag könnte ja dem Antidiskriminierungsgesetz widersprechen. Und was geschieht eigentlich, wenn Olli Dittrich als Kundenberater bei einem Bestattungsunternehmen anheuert?

Das Hamburger Arbeitsgericht hat die Büchse der Pandora geöffnet. Wer in sie hineinblickt, guckt in einen Abgrund.

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