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Werner van Bebber

© Kai-Uwe Heinrich

Jugendgewalt: An den Richtern liegt es nicht

Werner van Bebber über gewalttätige Jugendliche

Schärfere Gesetze, Erziehungscamps, ein Knast-Wochenende als "Warnschuss" für junge Männer am Anfang krimineller Laufbahn: Es wird aufgerüstet in der Debatte über den Umgang mit den Schlägern und Körperverletzern, von denen viele nicht mal 18 Jahre alt sind. Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting hat nun auch noch die Jugendrichter mitverantwortlich am alt-neuen, immer wieder aufregenden Streit über Jugendkriminalität gemacht.

Ganz falsch ist die Einschätzung sicher nicht - es gibt immer noch Richter, die minderjährigen Delinquenten aus Prinzip und falsch verstandener Menschenliebe nichts wirklich Böses zutrauen. Doch übersieht Körting bei seiner Richterschelte, dass längst eine Generation von Juristen für die Strafverfolgung und die Rechtsprechung zuständig ist, die nicht mehr nur "die Gesellschaft" mitverantwortlich machen will. Vielleicht urteilen immer noch ein paar blauäugig-alternde Jugendrichter nach dem Motto, dass an der Schuld einzelner Straftäter die Gesellschaft die Schuld trage. Aber solche Richter dürften in der Minderheit sein.

Im Jugendstrafrecht ist eine harte Linie durchaus erkennbar. Deshalb zum Beispiel gibt es in Berlin - und nicht nur hier -  die Intensivtäter-Abteilung in der Staatsanwaltschaft. Deshalb gibt es die dazu passenden Bemühungen der Polizei, deshalb gibt es Staatsanwälte, die gegen alle Sozialarbeiter-Folklore anreden und die entsprechenden Anklagen schreiben. Und deshalb ist es auch so, dass in Berlin längst die Hälfte der jungen Männer zwischen 18 und 21, wenn sie vor Gericht stehen, nach dem Erwachsenenstrafrecht behandelt werden.

Anders gesagt: Die Justiz ist nicht lasch, wenn sie über 17-jährige Messerstecher urteilen muss - in der Berliner Jugendstrafanstalt Plötzensee sind selten Plätze frei. Die Polizei ist nicht zu harmlos, wenn ihr Jugendliche und junge Männer auffallen, die sich an Regeln und Gesetze nicht halten. Doch dafür müssen Täter ermittelt werden. Dafür muss Streife gefahren, dafür müssen Kriminalbeamte in Dienst gestellt werden. Die Frage ist, ob die Strafverfolgung so intensiv ist, wie sie sein sollte - wenn dieser Gesellschaft ihre Regeln noch etwas gelten.

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