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Meinung: Aufgedeckt

Es hat juristisch keinen Unterschied gemacht, ob Christian Klar auf jenem Motorrad gesessen hat, von dem aus am 7. April 1977 die tödlichen Schüsse auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine beiden Begleiter Georg Wurster und Wolfgang Göbel abgegeben wurden – oder nicht.

Es hat juristisch keinen Unterschied gemacht, ob Christian Klar auf jenem Motorrad gesessen hat, von dem aus am 7. April 1977 die tödlichen Schüsse auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine beiden Begleiter Georg Wurster und Wolfgang Göbel abgegeben wurden – oder nicht. Verurteilt wurde der einstige RAF-Terrorist wegen gemeinschaftlicher Tat; im 25. Jahr seiner Haft schweigt er noch immer eisern über jene bleierne Zeit, für die er mit Verantwortung trägt. Nun hat ein anderer, ein Anonymus, sein Schweigen gebrochen, 30 Jahre danach, und was er preisgibt ist, wenn es stimmt, Täterwissen. Keine Frage: Klar war Terrorist, Hardliner, in jenen Zeiten in vorderster Front im Kampf gegen das sogenannte „Schweinesystem“, nur – er war offenkundig nicht jener letzte noch lebende „Staatsfeind Nummer 1“, als der er in der gegenwärtigen Debatte gern gesehen wird. Für Michael Buback, den Sohn des ermordeten Generalbundesanwaltes, stellt das einen Unterschied dar; Buback ist für Gnade. Kann er damit taktgebend für die Entscheidung des Bundespräsidenten sein? Horst Köhler, ohnehin gewissenhaft, wird sich dafür ins Quellenstudium stürzen müssen. In seiner Entscheidung ist der Präsident allein, obwohl die Zahl der Dreinreder fast täglich wächst. Nur eines kann Köhler nicht: Er kann sich nicht hinter einem Unbekannten verstecken. Vbn

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