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Meinung: Auge von Justitia

: Ausdrücklich rügte der Richter die Verfehlungen der Polizei. Die Beamten hatten dem Täter mit Folter gedroht.

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Ausdrücklich rügte der Richter die Verfehlungen der Polizei. Die Beamten hatten dem Täter mit Folter gedroht. Damit verstießen sie gegen Recht und Gesetz; sie verstießen gegen unsere Verfassung und gegen das Völkerrecht. Absurd und befremdlich mutet daher die Diskussion an, ob die Polizisten nicht doch richtig gehandelt haben. Wenn der Rechtsstaat ein Rechtsstaat bleiben will, darf es auch in solchen Fällen keine Toleranz geben. Denn wer will diese Grauzone definieren? Und wo fängt die Toleranz an, wo drückt Justitia ein Auge zu? Bei der bloßen Androhung von Folter? Oder auch bei schwerer Folter? Oder erlauben wir ein bisschen Folter? Nur ein bisschen, weil es die Polizei ja gut gemeint hat? Die Antwort ist eindeutig: Nein!

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