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BBI-Fluglärm: Glaubwürdigkeitsproblem für Platzeck und Wowereit

Die Politik machte sich für BBI stark – und hat jetzt ein Glaubwürdigkeitsproblem, denn eigentlich sollten künftig weniger Menschen in Berlin und Brandenburg durch Fluglärm belästigt werden. Doch das Gegenteil könnte der Fall sein.

Bislang hatte der künftige Flughafen Berlin-Brandenburg-International nur ein Problem: Er wird nicht zum ursprünglich vorgesehenen Termin fertig. Jetzt gibt es, im Wortsinne, wirklich Krach um BBI. Durch die gerade vorgestellten An- und Abflugrouten werden im Südwesten 55.000 und im Südosten 100.000 Menschen durch Fluglärm belastet, die bislang keine Ahnung hatten, dass die Maschinen über ihren Köpfen landen und starten sollten.

Dementsprechend haben sie keine Lärmschutzfenster bekommen, während da, wo solche Bauveränderungen vorgenommen wurden, vielleicht überhaupt keine Maschinen mehr fliegen werden. Kein Wunder, dass die Empörung groß ist und die Regierungschefs von Berlin und Brandenburg den betroffenen Bürger beistehen wollen.

Die Flugsicherung hat ihre Arbeit gemacht, streng nach den Buchstaben des Luftverkehrsgesetzes: Der Flugverkehr muss sicher, geordnet, flüssig und umweltfreundlich abgewickelt werden. „Umweltfreundlich“ bedeutet, dass die Routen mit möglichst geringem Spritverbrauch geflogen werden können. Für die vom Fluglärm Betroffenen hat das Wort eine andere Bedeutung. Sie sind der Ansicht, dass die Flugrouten vor allem über dünn besiedeltem Gebiet verlaufen sollten.

Verwaltungsjuristen sagen, dass die Bürger der Umlandgemeinden mit guten Erfolgsaussichten gegen die vorgeschlagenen Flugrouten klagen können. Aber der Vorgang macht deutlich, dass das bisherige Planungsrecht deutliche Lücken hat. Jedem Genehmigungsverfahren für einen Flughafen liegt ein Planfeststellungsbeschluss zugrunde. Der wird fast immer von Gerichten überprüft. Die schauen sich auch die vorgeschlagenen Flugrouten an, denn sie sind für die Entscheidungsfindung wichtig. Nur wenn die Richter die geplanten Routen kennen, haben sie eine Grundlage für die Antwort auf die Frage, ob jemand lärmbelästigt wird oder nicht. Das Dumme ist nur, dass mit dem Urteil zwar die Planfeststellung rechtsgültig und verbindlich ist, die Flugrouten aber geändert werden können. Dass der Gesetzgeber hier nachsitzen muss, liegt auf der Hand.

Matthias Platzeck und Klaus Wowereit haben aber auch ein Glaubwürdigkeitsproblem. Beide Länder argumentierten vor dem Bundesverwaltungsgericht, mit der Schließung von Tegel und Tempelhof und der Eröffnung von BBI würden 100.000 Menschen weniger durch Fluglärm belästigt als jetzt. Das Gericht bezog dies in sein Urteil ein. Nun aber werden plötzlich nicht weniger, sondern weit mehr unter dem Lärm leiden, selbst wenn man jene in die Überlegung einbezieht, die mit Lärm gerechnet hatten und nun verschont werden.

Daran sind weder Platzeck noch Wowereit schuld. Aber die Flughafengegner von einst werden ihnen genauso wie die Betroffenen von heute die neue Sachlage anlasten. Auch deshalb müssen der Regierende Bürgermeister und der Ministerpräsident alles tun, um die jetzt vorgeschlagenen Flugrouten zugunsten einer stadt- und umlandfreundlichen Lösung vom Tisch zu bekommen.

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