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Meinung: Beim zweiten Versuch

MORDFALL LINDH

Noch ist der Mann nicht verurteilt, der 24Jährige ist nicht einmal angeklagt. Er ist verhaftet, beteuert seine Unschuld. Doch es spricht viel dafür, dass den Behörden im Fall Anna Lindh eine Blamage wie beim Palme-Mord erspart bleibt. Vor allem die Polizei stand seit dem Mord an der Außenministerin unter Erfolgsdruck und einer bisher nicht gekannten medialen Überwachung. Auch diesmal gab es Pannen – bis hin zu der Verhaftung eines unschuldigen 35-Jährigen. Die Behörden tragen erhebliche Mitschuld daran, dass die Privatsphäre dieses Mannes ausgeschlachtet wurde. Der Staat und die Medien werden ihn entschädigen müssen. Allerdings: Wenn der Mann klagen will, muss er seinen Namen preisgeben. Dies ist die eine Seite. Die andere ist, dass die Polizei sich durch den Fehlschlag nicht beirren ließ und andere Spuren konsequent weiterverfolgte. Eine führte zu der neuen Festnahme. Noch gibt es keine offizielle Begründung. Doch Verhalten und Statements der Behörden könnten als Hinweis gesehen werden, dass sie in diesem Fall über belastendes Material verfügen, die Beweiskette aber lückenlos machen wollen, um sich neue Peinlichkeiten zu ersparen. Ein weiteres Indiz: Haftrichter Göran Nilsson nannte den Namen des Mannes öffentlich. Wenn der Ermittler sich irrt, droht jedoch eine neue Peinlichkeit. lem

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