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Berliner Stadtreinigung: Schmutzige Tricks

Im Zweifel für den Angeklagten. Dieser Grundsatz unserer Rechtsprechung gilt auch für Lothar Kramm.

Im Zweifel für den Angeklagten. Dieser Grundsatz unserer Rechtsprechung gilt auch für Lothar Kramm. Deshalb war es richtig, dass die Berliner Stadtreinigung ihren Finanzvorstand nicht gleich vom Hof jagte, als dieser wegen Geheimnisverrats ins Visier der Ermittler geriet. Es ist bekannt, dass mit allen, auch schmutzigen Tricks um die Vorherrschaft in der Müllbranche gekämpft wird – Verleumdung gehört gewiss dazu. Umgekehrt gilt aber auch: Im Zweifel müssen Ermittler einem Anfangsverdacht nachgehen können und wenn das Gericht das Verfahren eröffnet, dann ist Augenmaß gefragt. Das ließen die BSR und, schlimmer noch, die Senatsvertreter vermissen. Stattdessen kam es zum Treueschwur für den Angeklagten, zum Einsatz externer Rechtsanwälte zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung und zur Zurechtweisung des protestierenden Anti-Korruptionsbeauftragten des Landes Berlin. Dass trotz der schweren Vorwürfe klammheimlich auch noch der Vertrag des Angeklagten verlängert und unvorteilhafte Passagen zu seinen Gunsten herausgestrichen wurden, nährt den Verdacht, dass hier nicht nur die Unschuldsvermutung für einen Vorstand auf dem Spiel steht. ball

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