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Meinung: Berlins Zukunft beginnt in 15 Jahren

Der Senat klagt beim Bundesverfassungsgericht – um das Sparen kommt er trotzdem nicht herum

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Nein, das ist kein Befreiungsschlag. Mit dem Senatsbeschluss, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um Finanzhilfen des Bundes zu erzwingen, hat sich die rot-rote Koalition in Berlin auf einen langen, beschwerlichen Weg gemacht. Das Ziel liegt vermutlich jenseits ihrer Regierungszeit. Die Richter in Karlsruhe neigen nicht zu voreiligen Entscheidungen. Und sollte 2005/06 ein Urteil zu Gunsten Berlins fallen, werden es Bund und Länder nicht eilig haben, die „Nothilfe Berlin“ in Gesetzesform zu gießen.

Denn es wird ein sündhaft teures Vorhaben: Etwa 40 Milliarden Euro benötigt das Land Berlin, um die eigenen Finanzen mittelfristig zu stabilisieren. Eigene Sparbemühungen vorausgesetzt. Das ist die Gegenleistung, die Bund und Länder mit Fug und Recht verlangen, wenn sie schon in einem Maß zur Kasse gebeten werden, das die eigene Kassenlage bis zum äußersten strapaziert. Berlin wird den Landeshaushalt konsolidieren müssen, bis es quietscht und knirscht. Begleitet von den Protesten sämtlicher Sparopfer; begleitet von Streiks der Beamten, Erzieherinnen und Busfahrer. Begleitet von mahnenden Worten der Industrie- und Handelskammer, doch wenigstens die private Wirtschaft zu verschonen.

Das wird kein schönes Regieren, auch wenn das Geld dann irgendwann in Strömen fließt und der Schuldenberg allmählich in sich zusammenfallen sollte. Doch immerhin wird das Regieren noch möglich sein. Es werden sich allmählich wieder kleine Handlungsspielräume öffnen, aber Politiker und Bürger müssen geduldig sein. Um Missverständnissen vorzubeugen: Hier wird die Zeit nach 2015 beschrieben. Bis dahin sollte Berlin längst mit Brandenburg verschmolzen, die Arme-Leute-Hochzeit vollzogen sein. Es ist noch nicht ausgemacht, ob unter diesen Umständen die Fusion möglich sein wird. Die wiederum ist eine wichtige Voraussetzung, um die Wirtschafts- und Finanzkraft wieder zu stärken. Langfristig jedenfalls.

Wer sich also jetzt, da die Verfassungsklage auf den Weg gebracht ist, zurücklehnt und seufzt: „Es ist vollbracht“, der irrt. Die Sanierung der Berliner Finanzen bleibt eine Lebensaufgabe für alle, die in Berlin leben, Politik machen oder auch nur mittelbar mit der Hauptstadt zu tun haben. Es könnte leider sein, dass die eingeforderte Hilfe für den Schuldenabbau in Berlin andere Ministerpräsidenten in Verlockung bringt, die Klageschrift ebenfalls unterschreiben zu wollen. Das würde die Finanzverfassung in Deutschland aushebeln. Es wäre für alle besser, Berlin in diesem Fall den Sonderweg zu gönnen.

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