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BGH-Urteil zum Unterhalt: Erklärungspflicht

Als die große Koalition das neue Unterhaltsrecht beschloss, verfolgte sie ein großes Ziel: Sie wollte den neuen gesellschaftlichen Realitäten und den modernen Rollenbildern von Männern und Frauen Rechnung tragen. Seither sind vor allem die Mütter aufgefordert, so weit wie möglich selbst für ihren Unterhalt zu sorgen.

Als die große Koalition das neue Unterhaltsrecht beschloss, verfolgte sie ein großes Ziel: Sie wollte den neuen gesellschaftlichen Realitäten und den modernen Rollenbildern von Männern und Frauen Rechnung tragen. Seither sind vor allem die Mütter aufgefordert, so weit wie möglich selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Mehr Gerechtigkeit sollte das Gesetz bringen, was freilich nicht verhindert, dass sich Ex-Partner vom Staat ungerecht behandelt fühlen. Wahrscheinlich geht es so auch der Mutter eines siebenjährigen Sohnes, dessen Vater bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) ging, um ein früheres Unterhaltsurteil aufzuheben. Mit Erfolg: In seiner Entscheidung zum Unterhaltsrecht schreibt der BGH jene Linie fort, die er schon in seinem ersten Urteil dazu 2008 angelegt hatte. Danach kann ein Elternteil, der ein Kind im Alter von mehr als drei Jahren betreut, im Einzelfall zwar seine Berufstätigkeit einschränken und mehr Unterhalt verlangen, doch muss er dies gut begründen. Mögliche Gründe sind das Fehlen von Kindergartenplätzen oder eine chronische Krankheit des Kindes. Dass ihr Sohn mehr Pflege braucht, muss die vom Urteil betroffene Mutter nun präzise erklären. (hmt)

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