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BGH zu Handy-Klingeltönen: Freie Lieder

Wertvolle Songs dürfen künftig ohne Nachfrage beim Urheber als schnöder Klingelton enden. Dabei sind sie noch viel größere Nervenproben als das Original.

Ach Gott, ein bisschen können einem die Komponisten schon leidtun. Was als wertvoller Song unter die Menschen gebracht werden sollte, kann künftig ohne Nachfrage beim Urheber als schnöder Klingelton enden. Ein Vertrag mit der Verwertungsgesellschaft Gema – und schon fließt Geld in die Künstlerkasse und die Schlichtversion ins Ohr des Handynutzers. Der Bundesgerichtshof hat es so entschieden. Die Industrie der Klingeltöneproduzenten jubelt, die Produktion wird kostengünstiger. Dem Gericht ging es nur ums Geld, die Frage, ob der Komponist ein Wörtchen bei der Qualität dieser Art von Verwertung mitzureden hat, wurde verneint. Kunst trifft auf Kommerz und Kommerz gewinnt. Arme Kunst. Erstaunlich ist es schon, dass die Richter dem Komponisten und seinem Musikverlag so gar keine Mitsprache bei der digitalen Verwurstung zugestehen wollen. In der Regel sind Klingeltöne noch viel größere Nervenproben als das Original. Entweder sind die Richter in Karlsruhe hartgesotten (und schwerhörig) oder sie hatten das große Ganze im Auge. Sinngemäß: Wir können nicht dauernd über die Wirtschaftskrise jammern und dann die Ohren zuklappen, wenn Lösungen angeboten werden. In diesem Sinne: Sing, Klingeltönchen, sing.

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