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Meinung: Biedermänner und Brandstifter Die Bankgesellschaft und die Krise des öffentlichen Gewissens

Von Hermann Rudolph Nach der Tragödie nun das moralische Rüpelspiel? Darauf kommt die Veröffentlichung der Liste der Zeichner der Immobilien-Fonds der Bankgesellschaft heraus.

Von Hermann Rudolph

Nach der Tragödie nun das moralische Rüpelspiel? Darauf kommt die Veröffentlichung der Liste der Zeichner der Immobilien-Fonds der Bankgesellschaft heraus. Denn es ist nicht zu bezweifeln, dass der Zweck einer gerechteren Lösung der Bankgesellschafts-Krise nicht die Mittel heiligt, die die Initiative um den FU-Professor Peter Grottian nutzt. Das gilt, vermutlich, für den Weg, mit dem sie sich die Daten verschafft hat, wie für den Druck, unter den sie die Zeichner zu setzen sucht. Ganz zu schweigen von den „Spaziergängen“ und Demonstrationen vor den Wohnungen der Fondszeichner, die von der Initiative nebenher so lässig ins Spiel gebracht worden sind.

Das sind die begrenzten Regelverletzungen unseligen Angedenkens, bei denen die Anstifter es dann immer nicht gewesen sein wollen, wenn ihre Androhungen entgleisen. Auch deshalb muss die Praxis öffentlichen An-den-Pranger-Stellens, mit der die Initiative arbeitet, selbst an den Pranger gestellt werden.

Das um so mehr, als unbestritten ist, dass das Desaster der Bankgesellschaft noch immer als Schatten über der Stadt liegt – ein öffentlicher Unglücksfall, der im Zweifeln am Zustand der öffentlichen Dinge gefährlich weiterarbeitet. Es war, alles in allem genommen, unumgänglich, die Bankgesellschaft abzusichern – mit den bekannt hohen Kosten, die das Berlin für lange Jahre auferlegt. Doch die Kosten, die der Vorgang für das Bewusstsein der Bürger hat, sind damit keineswegs abgeglichen. Wie konnte geschehen, was die ohnedies katastrophale finanzielle Lage der Stadt noch weiter verschlimmert? Wo liegt die Verantwortung für die Belastung, die die Allgemeinheit übernehmen musste? Hier ist noch vieles, zu vieles ungeklärt, ungesagt, uneingeräumt. Und ein Teil dieses Schattens einer politisch-ökonomischen Unerträglichkeit fällt zwangsläufig auch auf diejenigen, die den Nutzen der Fonds haben, die die Bankgesellschaft in den Abgrund gerissen haben.

Das rechtfertigt weder den – nicht auszuschließenden – Bruch des Bankgeheimnisses noch die versuchte Nötigung oder gar die Anstiftung zur Selbstjustiz. Es macht auch die große Aufrechnungs-Keule nicht akzeptabler, die die Bürger-Initiatoren schwingen – Bankgesellschaft-Verluste gegen Kindergarten-Plätze oder Bildungs-Kürzungen.

Die Immobilien-Fonds mögen ihre Fragwürdigkeiten haben. Aber die Praxis der Kapital-Mobilisierung, für die sie erfunden worden sind, hatte ihren Sinn. Sie braucht sich so wenig ins Zwielicht rücken zu lassen wie die Anteils-Zeichner, die sie guten Gewissens gekauft haben. Wer da mit der Unterstellung der Sittenwidrigkeit hausieren geht, muss sich vorhalten lassen, dass er ein unverzichtbares System von Sicherheiten und Vertrauen unterminiert. Und so ist es auch nicht zu beklagen, dass auch die Fonds der Bankgesellschaft – so fahrlässig-fürstlich sie ausgestattet waren – rechtlich nicht zu belangen sind.

Und doch und doch . . . würde Fontane sagen. Es bleibt die Frage des Umgangs mit dem Desaster mitsamt seinen Folgen – und die Unzufriedenheit mit dem bisherigen Gang der Dinge – diesem besonders horrenden Exempel für das Prinzip der Sozialisierung der Verluste und der Privatisierung der Gewinne, das die Bankgesellschafts-Krise vorführt.

Auch wenn man an den Regeln kaum etwas ändern kann, nach denen ihre Aufarbeitung abläuft: Man hätte doch gewünscht, die Unzufriedenheit hätte Formen eines Sich-Verhaltens gesucht, die wenigstens etwas von dem Gefühl abtragen, dass hier etwas furchtbar schief gegangen ist, für das wir alle gerade stehen müssen.

Natürlich müsste das in erster Linie bei den Akteuren beginnen, die die Bankgesellschaft in das Desaster hineingesteuert haben. Aber ist es wirklich zu viel verlangt, dass auch diejenigen, die von den Fonds profitieren, sich diesem Problem stellen?

Es kann im Falle des Bankgesellschafts-Desasters nicht genügen, sich zufrieden hinter die Zäune zurückzuziehen, die Gesetze und Geschäftsgewohnheiten setzen. Ein Mindestmaß an tätigem Nachdenken ist gefordert. Sonst muss man sich nicht wundern, wenn andere mit dem Stemmeisen kommen.

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